Anreise per Schiff

Mit der Fähre nach Sylt: Das sind die geltenden Corona-Regeln

Mit der Fähre nach Sylt: Das sind die geltenden Corona-Regeln

Mit der Fähre nach Sylt: Das sind die Corona-Regeln

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Foto: Achim Bonnichsen/shz.de

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Was Sylt-Urlauber wissen müssen, die über Dänemark auf die Insel kommen.

Im Wirrwarr der Corona-Regeln kann man schon mal durcheinander kommen. Deshalb weist die Syltfähre darauf hin, dass Sylt-Urlauber auch bei einer Durchreise durch Dänemark keinerlei Einschränkungen bei der An-und Abreise haben. Sylter und Gäste, die mit der Fähre von Deutschland auf die Insel übersetzen, müssen das Nachbarland queren, um zum Anleger im dänischen Havneby zu kommen. Für die Einreise nach Dänemark gilt die sogenannten GGG-Regel, die auch für einen Urlaub auf Sylt notwendig sind, teilten die Verantwortlichen mit. Dies bedeutet, dass sie entweder Geimpft, Genesen oder Getestet sein müssen.

Weiterlesen: FRS Syltfähre erweitert ihren Fahrplan

Reisende benötigen für die Fahrt nach Dänemark ebenso wie für den Urlaub auf Sylt eines der drei Gs: Entweder muss der Reisende vollen Impfschutz haben oder genesen sein. Die dritte Möglichkeit ist ein negatives Testergebnis für Reisende: Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigenschnelltest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein, bei Einwohnern des Landes Schleswig-Holsteins reicht für den Grenzübertritt demnach ein Corona-Schnelltest, der maximal 72 Stunden alt ist.

Eine Anmeldepflicht oder Quarantäne ist bei der Einreise nach Deutschland nicht notwendig. Auch dann nicht, wenn Dänemark als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird, da hier die Ausnahme der Verordnung für Transitdurchreisende gilt.

Alle aktuellen Informationen sowie den Fahrplan finden Interessierte auf der Homepage der FRS Syltfähre.

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