Beschlagnahmte Tiere

Freispruch für Kieler Staatsanwältin rechtskräftig

Freispruch für Kieler Staatsanwältin rechtskräftig

Freispruch für Kieler Staatsanwältin rechtskräftig

SHZ
Kiel/Karlsruhe
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Zehn Monate wurde gegen die angeklagte Staatsanwältin (Mitte) vor dem Kieler Landgericht verhandelt. Foto: Frank Molter / dpa

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Eine Kieler Staatsanwältin soll beschlagnahmte Tiere vorschnell notverkauft zu haben. Doch vom Vorwurf der Rechtsbeugung wurde sie freigesprochen. Eine Revision gegen das Urteil hat der BGH nun verworfen.

Der Freispruch für die Kieler Staatsanwältin (45), die sich in zehn Fällen wegen Rechtsbeugung verantworten musste, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen das Urteil des Kieler Landgerichts vom 14. August 2020 verworfen (Az.: 5 StR 39/21). Das hat BGH-Sprecherin Angela Haasters bestätigt.

Staatsanwältin nach eigener Aussage überarbeitet

Die Kieler Kammer hatte nach einem zehnmonatigen Prozess argumentiert, dass die Staatsanwältin wohl nicht bewusst das Recht gebeugt habe. Die Angeklagte hatte als Tierschutzdezernentin von 2011 bis 2014 ohne Wissen der Halter etliche beschlagnahmte Pferde, Rinder, Rassehunde und Katzen vorschnell verkauft. Dem Gericht erklärte sie, sie sei überarbeitet gewesen und habe die Paragrafen zur Notveräußerung nicht genau gelesen.

Die Staatsanwältin darf nun in den Dienst zurück, ihre gekürzten Bezüge müssen nachgezahlt werden.

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