Energiekrise

In den Gefängnissen von Schleswig-Holstein wird es kälter

In den Gefängnissen von Schleswig-Holstein wird es kälter

In den Gefängnissen von Schleswig-Holstein wird es kälter

Eckard Gehm
Kiel
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Foto: dpa

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Die Justizvollzugsanstalten sind zwar nicht Teil des großen Energiesparplans des Kieler Finanzministeriums. Trotzdem sollen auch dort die Kosten reduziert werden, für die Gefangenen dürfte es teilweise ungemütlich werden.

Für seine sieben Haftanstalten zahlte das Land vergangenes Jahr knapp 1,1 Millionen Euro für Wärme und knapp 1,3 Millionen Euro für Strom. Wegen der gestiegenen Kosten für beides dürften sich diese Summen kräftig erhöhen.

Einsparmaßnahmen aus dem Katalog des Landes

Nun soll gespart werden. Wie das Justizministerium berichtet, hätten die Anstalten gemeinsam mit der GMSH, dem Dienstleister des Landes für Gebäudemanagement, beschlossen, zahlreiche Einsparmaßnahmen aus dem Katalog des Landes umzusetzen, obwohl das Finanzministerium Hochschulen, Schulen und Justizvollzugsanstalten von den Sparplänen ausgenommen hatte.

Absenkung der Temperatur um ein bis zwei Grad

Die Temperatur in den Haftanstalten soll von durchschnittlich 22 Grad um ein bis zwei Grad abgesenkt, Handwaschbecken wurden bereits auf eine Kaltwasserversorgung umgestellt, wo immer es möglich war. Gefangene und Bedienstete sollen Stoßlüften statt Kipplüften. Und alle Heizkörper wurden soweit wie möglich freigestellt, um eine gute Wärmezirkulation zu erreichen.

Die Gefängnismauern sind jetzt nicht mehr so hell beleuchtet

Wie Oliver Breuer, Sprecher im Justizministerium erklärt, würden zudem bei der Außenbeleuchtung Dauer und Helligkeit reduziert, sofern das aus Sicherheitsgründen vertretbar sei. „Und es wird darauf geachtet, nicht benötigtes Licht und Stand-by-Geräte abzustellen.“

Niemand kann Insassen zwingen, Stand-by-Geräte abzustellen

„Da sind wir allerdings auf die Kooperation der Insassen angewiesen“, erklärt Ute Beeck, Vorsitzende der Regionalgruppe Justizvollzug in der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Da der Haftraum einer Wohnung gleichgestellt ist, können wir hier nur appellieren.“ Das Justizministerium versichert:  „Eine Kontrolle wird nicht durchgeführt, die Anstalten werden Überzeugungsarbeit leisten müssen.“

Alte Heizungsthermostate, die nur „An“ oder „Aus“ kennen

Nicht in allen Gefängnissen des Landes kann die Raumtemperatur zentral abgesenkt werden – wegen des Alters der Heizungsanlagen. In Flensburg und Itzehoe muss das über die Thermostatköpfe geregelt werden. Beeck hat Zweifel daran, wie gut das gelingt, zumal generell vorgesehen ist, in wenig genutzten Bereichen der Gefängnisse die Heizkörper herunter zu drehen. „Auf den Thermostaten der sehr alten Heizkörper stehen zwar Zahlen, aber aus meiner Erfahrung in Kiel kennen sie nur ,An‘ oder ,Aus‘, dazwischen gibt es nichts.“ Somit bestehe die Gefahr, dass die sehr alten Gebäude schnell auskühlten.

Knäste werden überwiegend mit Gas geheizt

Die Anstalten in Kiel und Flensburg werden im Wesentlichen über Fernwärme, zum Teil aus Erdgas versorgt, Lübeck und Neumünster über Fernwärme und Erdgas und Schleswig, Moltsfelde und Itzehoe hauptsächlich über Gas.

Notfalls Heißgetränke und zusätzliche Decken

Sollte das Gas knapp werden, stehen die Justizvollzugsanstalten des Landes laut Ministerium als lebenswichtige Einrichtungen oben auf der Liste und werden wie Haushalte prioritär versorgt. „Wenn die Heizungsanlagen über einen längeren Zeitraum nicht betrieben werden können, sind Einzelmaßnahmen wie die Ausgabe zusätzlicher Decken oder Heißgetränke und übergreifende Maßnahmen wie Heizen größerer Räume, in denen sich Gefangene gemeinsam aufhalten können, geplant“, erklärt Breuer. Dies solle durch durch strombetriebene Geräte passieren.

Heizlüfter sind in den Zellen verboten

Auf Wärme in ihren Zellen durch privat angeschaffte Heizlüfter dürfen die Gefangenen nicht hoffen. Breuer: „In den Hafträumen ist der Betrieb von Heizlüftern nicht gestattet, um das Stromnetz nicht zu überlasten.“

Bei einem kompletten Stromausfall greift ein Notstrom-System, zu der auch eine sogenannte batteriegestützte unterbrechungsfreie Stromversorgung gehört. Das soll eine zeitweilige Überbrückung ermöglichen. Aussagen zu einem längerfristigen Stromausfall will das Ministerium nicht tätigten. „Aus Gründen der Sicherheit kann die Frage nicht detaillierter beantwortet werden“, heißt es.

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