H5N1 in neun Kreisen

Geflügelpest in SH: Ministerium verordnet strenge Hygieneregeln für Geflügelhalter

Geflügelpest: Ministerium verordnet strenge Hygieneregeln für Geflügelhalter

Ministerium verordnet strenge Regeln für Geflügelhalter

SHZ
Kiel
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Symbolfoto aus dem November 2020: Ein Sperrbezirk in Nordfriesland. Philipp Albrecht ruft Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen. Foto: Imago Images/penofoto

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Ein dynamisches Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest ruft das Landwirtschaftsministerium auf den Plan. Ab Mittwoch gilt eine Allgemeinverfügung für alle Geflügelhalter – vom Hühnerstall bis zur Großanlage.

117 neue Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln in neun Kreisen des Landes: Das Landwirtschaftsministerium sieht sich angesichts der Dynamik der Entwicklung seit Mitte Oktober zum Handeln gezwungen. Laut Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht gibt es nunmehr auch drei Geflügel-Betriebe mit dem Nachweis der Viruserkrankung.

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Ab Mittwoch (24. November) gilt daher eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Hygienevorschriften in Geflügelhaltungen. Gewerbliche und private Geflügelhalter in Schleswig-Holstein sind gleichermaßen betroffen

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Das sind die Regeln aus dem „verbindlichen Katalog“ (Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht):

  • in den Haltungen muss gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden
  • Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten, damit das Virus möglichst nicht über Kontakt mit Ausscheidungen von Wildvögeln in die Ställe kommt
  • Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren
  • Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren
  • Die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel ist verboten.



Sollte es zu einem Ausbruch mit Todesfall kommen, werden alle Tiere des Anlage gekeult.

Jetzt auch Schleswig-Flensburg betroffen

Die 117 Fälle bei Wildtieren zumeist mit dem Erreger H5N1 wurden in Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg und jetzt auch im Kreis Schleswig-Flensburg registriert.

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Weitere tote Vögel werden derzeit im Landeslabor in Neumünster und am Friedrich-Loeffler-Institut auf das Virus untersucht. Betroffen sind bislang diverse Enten, Gänse und Möwenarten, der große Brachvogel, Austernfischer, Greifvögel und ein Rabenvogel sowie ein Reiher.

Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen ist hier einsehbar.

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