Corona in Schleswig-Holstein

Geimpft, geimpft, genesen: Nachweis macht sogar Geboosterten Probleme

Nachweis macht sogar Geboosterten Probleme

Nachweis macht sogar Geboosterten Probleme

SHZ
Kiel / Berlin / Bad Segeberg
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Ein digitales Impfzertifikat wird in Corona-WarnApp integriert. Aber es gibt einiges zu beachten. Foto: Chris Emil Janssen via www.imago-images.de/shz.de

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Zertifikate rund um den Impfstatus auf der Corona-WarnApp können Probleme bereiten.

Die Fragen rund um Impfnachweis, Genesenenstatus und deren technische Lösung in der Corona-WarnApp des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder der CovPass-App werden immer zahlreicher. Die Antworten indes sind nicht immer befriedigend. Kann es tatsächlich richtig sein, dass dreimal Geimpfte, also Geboosterte, die danach an Covid-19 erkranken und wieder genesen sind, nach insgesamt nur drei Monaten ihren Status im Impfnachweis verlieren? „Ja, leider ist das formal so und vom RKI in dieser Auswirkung wohl nicht bedacht worden“, sagt Marco Dethlefsen von der Kassenärztlichen Vereinigung KVSH in Bad Segeberg.

In Wirklichkeit haben Geboosterte nach aktueller Gesetzeslage bisher einen unbegrenzt gültigen Impfstatus. In der App-Technologie ist er immerhin mit einem Jahr hinterlegt. Das gilt in Schleswig-Holstein auch für doppelt Geimpfte, die nach einer folgenden Infektion genesen sind, bestätigte Hannah Beyer aus dem Kieler Gesundheitsministerium vor wenigen Tagen gegenüber shz.de: „Für Personen, die doppelt geimpft und genesen sind, gilt die zeitliche Einschränkung von drei Monaten also nicht.“

Das Problem sind offenbar unterschiedliche Zertifikate für Impfungen und Genesung: „Wer zusätzlich ein Genesenenzertifikat möchte, sollte darauf achten, dass er die alten Impfzertifikate nicht löscht. Diese sollte er auf jeden Fall drinlassen und einspeichern“, rät Christian Splett von der Bundesvereinigung der Apothekerverbände. In der Corona-Warn-App müsste der Genesenennachweis mit dem Impfzertifikat zu einem aktuellen Status zusammengeführt werden.

Medizinische Gründe, die einer Schlechterstellung von Genesenen gegenüber Geimpften rechtfertigen, gibt es nicht: „Eine durchgemachte Infektion ist immunologisch einer Impfung gleichzustellen“, sagt KVSH-Sprecher Dethlefsen. Und ob sich die Immunantwort bei Omikron von den vorherigen Varianten und der Covid-19-Wildform unterscheidet? Die Datenlage dazu sei noch dünn, sagt Dethlefsen: „Offenbar erreichen die Impfungen aber dennoch einen ausreichenden Schutz vor schweren Verlaufsformen auch bei Omikron. Dies zeigen die Klinikzahlen.“

Das RKI wollte sich auf Anfrage nicht äußern und verwies an das Berliner Gesundheitsministerium. Genesung und Impfung müssten in getrennten Zertifikaten dargestellt werden, erklärt Sprecher Andreas Deffner. „Die Darstellung einer Genesung als Impfung ist unzulässig, da die erforderlichen Angaben etwa zum Impfstoff oder zum Tag der Impfung im Falle der Genesung nicht angegeben werden können.“

Das EU-Regelwerk sei bisher lediglich in der Lage, eine Impfserie in Folge einer Genesung abzubilden, die sogenannte Genesenenimpfung, so Deffner: „Folgt die Genesung demgegenüber auf eine abgeschlossene Grundimmunisierung, gibt es noch keine einheitlichen Darstellungsvorgaben der EU.“

Vielleicht sollte man als Nachweis fürs Restaurant oder Theater neben der App doch noch das gelbe Impfbuch mitnehmen – als Genesener samt mindestens 28 Tage altem PCR-Testergebnis.

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