Leben auf Sylt

Grüne fordern detaillierte Datenerfassung zur „Vernichtung von Dauerwohnraum“

Grüne fordern detaillierte Datenerfassung zur „Vernichtung von Dauerwohnraum“

Datenerfassung zur „Vernichtung von Dauerwohnraum“

SHZ
Sylt
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Morsum aus der Vogelperspektive. Foto: Syltpicture/shz.de

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Dauerwohnraum ist auf Sylt aktuell wieder ein heißes Thema in der Politik. Nun bringen nach der SWG die Grünen einen Antrag dazu ein.

Die Gemeinde Sylt will ihren Dauerwohnraum in Zukunft besser schützen und erhalten. Das hat die Gemeindevertretung in ihrer Weihnachtssitzung im Dezember beschlossen. Abgehakt ist das Thema damit aber noch lange nicht. Nun bringen die Grünen einen neuen Antrag in der Sache ein. Dieser ist Thema im Bauausschuss am kommenden Montag, 10. Januar.

Bessere Faktenlage zum Dauerwohnraum

Der Antrag der Grünen hat die „Erfassung von Daten zur Wohnraumnutzung und Dauerwohnraumvernichtung“ zum Inhalt. Was es genau damit auf sich hat, erklärt Grünen-Fraktionsvorsitzender Dr. Roland Klockenhoff gegenüber shz.de.

Weiterlesen: So will die Politik Dauerwohnraum in der Gemeinde Sylt sichern

„Wir wollen, dass in Zukunft bei Bauanträgen der Gewinn und Verlust von Fläche sowie die Anzahl von Räumen dem Bauantrag beigefügt wird. Das soll aufgeschlüsselt nach Dauerwohnraum, Ferienwohnung und Gewerberäumen geschehen.“ Kernproblem beim Thema Dauerwohnraum auf Sylt sei laut Klockenhoff, dass „wir – wenn es um konkrete Zahlen geht – häufig im Dunkeln stochern“. Der Antrag seiner Fraktion, sei ein „kleiner Mosaikstein, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen und der Selbstverwaltung die Möglichkeit zu geben, besser zu reagieren“.

Konkrete Daten in Bauanträgen

Etwas verwundert ist Klockenhoff darüber, dass in der Beschlussvorlage der Verwaltung steht, den Antrag der Grünen abzulehnen. Eine Erklärung dafür habe er nicht, das sei eine Frage für den Bürgermeister. Damit konfrontiert teilt Bürgermeister Nikolas Häckel auf Anfrage von shz.de mit, warum der Grünen-Antrag aus Verwaltungssicht abzulehnen sei: „In der Vergangenheit wurden durch den Kreis nur ´Wohnungen´ genehmigt, ohne Differenzierung ob Dauer-, Zweit- oder Ferienwohnung. Daher können wir nur aus der Baugenehmigung – ohne unzulässige Kontrolle vor Ort – keine aussagekräftige Statistik führen. Daher schlägt die Verwaltung die Ablehnung vor.“

Weiterlesen: Dauerwohnraum: Warum er so wichtig ist und wie er geschützt werden soll

Der Bauausschuss der Gemeinde Sylt tagt am Montag, 10. Januar, um 19 Uhr im Friesensaal in Keitum. Die Gemeinde Sylt teilt mit, dass für die Sitzung die 3G-Plus-Regel gelte. Das bedeutet, dass alle Sitzungsteilnehmer einen tagesaktuellen negativen Test benötigen. Der Zugang ist damit nur für Geimpfte plus Getestete, Genesene plus Getestete sowie Ungeimpfte plus Getestete zulässig.

Bauausschuss unter 3G-Plus-Bedingungen

Des Weiteren steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Es wird daher um vorherige Anmeldung bei Frau Michaela Stoll unter michaela.stoll@gemeinde-sylt.de gebeten. Die Bestätigung ist vorzuweisen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums müssen sich nicht anmelden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) innerhalb des Sitzungsraumes und im gesamten Versammlungsgebäude, sowie während der Sitzung Pflicht ist.

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Hannah Dobiaschowski
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