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Grundsteuerfrist endet: Diese Besonderheiten gilt es zu beachten

Grundsteuerfrist endet: Diese Besonderheiten gilt es zu beachten

Grundsteuerfrist: Diese Besonderheiten gilt es zu beachten

Philipp Nicolay/shz.de
Kiel
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Das müssen Sie beachten, wenn Sie Garagen in ihrer Grundsteuererklärung erwähnen. Foto: www.imago-images.de

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Bis zum 31. Januar haben Hauseigentümer in Schleswig-Holstein noch Zeit, ihre Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Auf diese Kleinigkeiten sollte geachtet werden.

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer naht für viele Immobilien-Besitzer in Schleswig-Holstein. Beim Ausfüllen des Elster-Formulars kommen viele Eigentümer an ihre Grenzen. Doch langsam wird die Zeit immer knapper und es sind auch einige Besonderheiten zu beachten.

Über Worte wie Bodenrichtwerte haben sich viele Schleswig-Holsteiner wahrscheinlich jahrelang keine Gedanken gemacht. Jetzt gehört der Begriff immer wieder zu den meisten gegoogelten Schlagworten der Nutzerschaft in Schleswig-Holstein.

Wo finde ich den überhaupt Bodenrichtwert?

Bei der Suche nach dem richtigen Bodenrichtwert bietet das Land Schleswig-Holstein eine Hilfestellung. Auf dieser Internetseite können Sie unter Angabe ihrer Adresse und mit dem Klick auf eine Karte die Daten ihres Grundstücks abrufen.

Was ist mit dem Gartenhaus, Schuppen oder der Garage?

Nebengebäude wie Schuppen oder Gartenhäuser können bei der Berechnung erstmal außen vor bleiben. Allerdings nur, wenn sie kleiner als 30 Quadratmeter sind. Von Garagen- und Tiefgaragenstellplätzen wird nur die Anzahl abgefragt, jedoch nicht die Größe. Stellplätze im Freien und Carports brauchen Sie nicht einzutragen.

Wohnfläche nicht parat? Was dann?

Wer die Wohnfläche wegen einer Veränderung nicht mit Stand Jahresbeginn 2022 parat hat, muss im Zweifel messen und einen Grundriss erstellen. Was genau zur Wohnfläche zählt und was nicht, regeln die Länder teilweise unterschiedlich. Informationen zur Wohn- und Nutzfläche für Schleswig-Holstein finden Sie online hier.

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