Corona auf Sylt

Infizierter Gast in der „Wunderbar“: Gäste müssen in Quarantäne

Infizierter Gast in der „Wunderbar“: Gäste müssen in Quarantäne

Infizierter in der „Wunderbar“: Gäste müssen in Quarantäne

SHZ
Westerland
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Ein Gast in der Wunderbar ist positiv auf Corona getestet worden. Foto: Inga Kausch/ shz.de

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Alle Gäste, die sich am frühen Morgen des 21. Juli ab 0.38 Uhr oder im weiteren Verlaufe der Nacht länger als 10 Minuten in der „Wunderbar“ aufgehalten haben, müssen in Quarantäne.

Neuer Corona-Fall auf Sylt: Ein Besucher der „Wunderbar“ in der Paulstraße in Westerland wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Der Infizierte hielt sich in den frühen Morgenstunden des 21. Juli in dem Lokal auf.

„Der Mann hatte einen negativen Corona-Schnelltest dabei, der sich nun als falsch negativ herausgestellt hat“, sagt „Wunderbar“-Inhaber Ralf Leskau gegenüber shz.de.

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Technischer Fehler bei der Luca-App

Wegen eines vom Hersteller bestätigten technischen Fehlers der Luca-App gelang es bis zuletzt nicht, die gespeicherten Daten der anderen Gäste abzurufen. Deshalb bleibt dem Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland nun nur noch der öffentliche Aufruf. „Die Gäste konnten sich problemlos einchecken, aber beim Übermitteln der Daten an die Behörden gab es einen technischen Fehler der Luca-App, für den ich nichts kann. Da liegt der Fehler ganz klar bei App“, so Leskau.


Alle Personen, die sich am frühen Morgen des 21.07.2021 ab 0.38 Uhr oder im weiteren Verlaufe der Nacht länger als 10 Minuten in der „Wunderbar“ aufgehalten haben, sind vorläufig als enge Kontaktpersonen eingestuft worden. Sie sind gemäß Allgemeinverfügung des Kreises verpflichtet, sich sofort selbst in Quarantäne zu begeben, entweder zu Hause oder – falls sie im Urlaub hier sind – in der Unterkunft (Zimmerquarantäne).

Gäste müssen in Quarantäne

Weiterlesen: Die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH zieht positive Bilanz zum Saisonstart – Quelle: https://www.shz.de/32817092 ©2021

„Dies gilt automatisch – auch ohne, dass wir dies den Betroffenen gegenüber direkt angeordnet haben“, sagt die beim Kreis für Gesundheit zuständige Fachbereichsleiterin Nina Rahder auf die entsprechende Allgemeinverfügung hin. „Es besteht das Risiko, dass die anderen Anwesenden sich infiziert haben, zum Beispiel über Aerosole.“


Wie der Gastwirt auf Basis der Luca-Statistik mitteilt, waren im fraglichen Zeitraum rund 80 Gäste anwesend.

Die Betroffenen sind zudem verpflichtet, sich unverzüglich per E-Mail beim Gesundheitsamt des Kreises zu melden. In der E-Mail sind der eigene Name, die Zeit des Aufenthalts in der „Wunderbar“ sowie eine Telefonnummer anzugeben, unter der der Absender erreichbar ist. „Wählen Sie den Namen der Bar als Betreff, so fällt unserem Team der Kontaktnachverfolgung die Zuordnung leichter“, so Nina Rahder. Die E-Mails sind zu richten an corona-pcr@nordfriesland.de. Das Kreisgesundheitsamt wird daraufhin alle Personen, die sich melden, so schnell wie möglich kontaktieren.

Trotz des Corona-Falls macht die „Wunderbar“ weiterhin regulär auf. „Meine Mitarbeiter sind alle geimpft, wir machen wieder auf. Warum auch nicht? Wir haben ja nichts falsch gemacht“, so Barbetreiber Ralf Leskau.

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