Innere Sicherheit

Innenministerium rüffelt Waffenbehörden

Innenministerium rüffelt Waffenbehörden

Innenministerium rüffelt Waffenbehörden

Eckard Gehm/shz.de
Kiel
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Im Jahr 2021 ist nicht einmal ein Prozent der Waffenbesitzer in Schleswig-Holstein kontrolliert worden. Foto: Patrick Pleul/shz.de

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Die sogenannte Aufbewahrungskontrolle von Waffen und Munition bei Jägern und Sportschützen ist eine Basis-Aufgabe der Waffenbehörden. Doch in Schleswig-Holstein gibt es dabei erhebliche Defizite.

Während Schleswig-Holstein aktuell dafür sorgt, dass Rocker legal keine Waffen mehr besitzen dürfen, gibt es bei der Durchsetzung der Waffengesetze in Schleswig-Holstein auf anderen Ebenen erhebliche Defizite. Das wurde bei der jüngsten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses deutlich.

Bernd Bucholz, Innen-Experte der FDP-Fraktion im Landtag, hatte den Punkt auf die Tagesordnung gebracht. Hintergrund: Die furchtbare Amok-Tat eines Hamburger Sportschützen bei den Zeugen Jehovas, bei der im Nachgang klar wurde, dass zahlreiche Kontrollmechanismen versagt hatten.

„Ich stelle die Frage, ob wir das Waffenrecht verschärfen oder das bestehende Recht besser umsetzen müssen“, sagte Buchholz.

Innenministerium lobt Zusammenarbeit der Behörden

Jörg Sibbel, Staatssekretär im Innenministerium, erklärte, welche Befugnisse die Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte haben, von der unangemeldeten Aufbewahrungskontrolle erlaubnispflichtiger Schusswaffen und deren Munition bis zur Vorlage von psychologischen Gutachten. Und betonte, wie eng und kollegial Landeskriminalamt und Verfassungsschutz mit den Waffenbehörden zusammenarbeiten würden, um kritische Fälle zu erkennen. Auch die Zuverlässigkeitsprüfung sei „tiefgehend“.

Anfrage von Lars Harms (SSW) enthüllte die Defizite

Sibbel musste jedoch auch zugeben, was eine Kleine Anfrage von Lars Harms (SSW) aus dem April gnadenlos aufgedeckt hatte. Seit Jahren schaffen es einige Waffenbehörden nicht, auch nicht nur eine einzige anlasslose Aufbewahrungskontrolle bei Jägern und Sportschützen zu absolvieren. Neumünster gehört dazu und der Kreis Herzogtum-Lauenburg.

Land macht den Waffenbehörden jetzt strenge Vorgaben

„Wir haben als Fachaufsichtbehörde ein Schreiben verfasst und unsere Erwartung an eine regelmäßige Aufbewahrungskontrolle deutlich gemacht“, sagte Sibbel. Zehn Prozent der 34800 legalen Waffenbesitzer im Norden sollen demnach pro Jahr besucht werden. Aktuell gibt es nur einen Kreis, der seinen Anteil daran zuverlässig erfüllt, sogar übertrifft: der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Sogar im Corona-Jahr 2021 klingelten die Kontrolleure an 150 Türen. 2019 standen sie 1104 mal auf der Matte.

Das Kieler Innenministerium betont, dass der Erlass mit der Soll-Vorgabe erst für das aktuelle Kalenderjahr gilt. Für die zuletzt geringe Zahl der Kontrollen machte das Ministerium die Pandemie verantwortlich.

Anonymen Hinweisen wird nachgegangen, wenn sie plausibel sind

Jan Kürschner (Grüne) wollte mit Blick auf die Hamburger Tat wissen, wie mit anonymen Hinweisen umgegangen werde und ob bei der Unterbringung eines Waffenbesitzers in der Psychiatrie eine Benachrichtigung der Waffenbehörde erfolge. Antwort: Es ist eine Kann-Vorschrift, über die die Ärzte entschieden. Und anonymen Hinweisen würde nachgegangen, wenn sie plausibel seien.

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