Corona-Lockerungen ab 3. April

Keine Hotspots in Schleswig-Holstein: Maskenpflicht in Geschäften läuft aus

Keine Hotspots in Schleswig-Holstein: Maskenpflicht in Geschäften läuft aus

Maskenpflicht in Geschäften läuft aus

SHZ
Kiel
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Die Corona-Regeln werden in Schleswig-Holstein weiter gelockert. Die Maskenpflicht fällt vielerorts weg. Foto: Michael Gründel /SHZ

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Schleswig-Holstein folgt seinem Stufen-Plan: Somit fallen die Corona-Beschränkungen in den meisten Bereichen ab dem 3. April. Der Ministerpräsident ruft aber zu Rücksicht und Eigenverantwortung auf.


Keine Hotspot-Regelung – in Schleswig-Holstein fallen ab dem 3. April fast alle Corona-Beschränkungen. Das hat Ministerpräsident Daniel Günther am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Kiel erklärt. „Der letzte Schritt des Stufenplans wird zu Sonntag umgesetzt.“

Das Land werde demnach nicht – wie etwa in Hamburg geplant – die sogenannte Hotspot-Regelung anwenden. Dies habe man zwar gründlich geprüft. Dafür müsse es aber eine konkrete Überlastung des Gesundheitssystems geben. „Das ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall“, so Günther.

Die Lage sein in einzelnen Kliniken zwar durchaus angespannt, auch weil viele Patienten mit Corona und nicht nur wegen Corona dort behandelt werden müssten. Daraus ergebe sich die Situation, dass viel Krankenhausperson in Quarantäne sei. „Insgesamt ist die Situation aber beherrschbar.“

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In Hamburg soll die Maskenpflicht auch in Innenräumen und im Einzelhandel zunächst bestehen bleiben. Bei Tanzveranstaltungen soll weiter die 2G-Regel gelten und zusätzlich ist negativer Test erforderlich.

All dies fällt in Schleswig-Holstein ab Sonntag nun also weg.

Maske im ÖPNV bleibt in Schleswig-Holstein

Nur im Öffentlichen Nahverkehr sowie in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Testpflicht weiter vorgeschrieben. Dazu gehörten etwa Pflegeheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Krankenhäuser. Das gilt für Angestellte und Besucher. In Krankenhäusern soll ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept verfolgt werden.

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Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern in Kitas und für Kindertagespflegepersonen bleibt noch bis zum 18. April bestehen (3 Mal wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.

Günther ruft zur Rücksicht auf

„Der Weg zurück zur Normalität wird im Land mit gemischten Gefühlen entgegengenommen“, betonte Daniel Günther. Es gehe deshalb nun stärker um Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Ausdrücklich werde das Tragen von Masken gerade bei großen Ansammlungen in Innenräumen deshalb auch weiterhin empfohlen. Gleiches gelte für das Einhalten von Abständen.

„Rücken Sie sich etwa beim Einkaufen nicht zu sehr auf die Pelle.“ Viele Menschen müssten sich erst wieder daran gewöhnen, so Günther. „Ich bitte deshalb auch zu respektieren, wenn sich Menschen trotz der neu gewonnenen Freiheit dafür entscheiden, weiter Maske zu tragen. Das ist vollkommen in Ordnung.“

Verbesserung der Personaldecke in den Krankenhäusern

Auch Gesundheitsminister Heiner Garg, der sich für eine Impfpflicht aussprach, betonte die Bedeutung von Eigenverantwortung und wies auf die Empfehlung zum Tragen von Masken hin. „Das Virus ist nach wie vor da und wird auch in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten da sein. Der Übergang von der pandemischen in die endemische Situation rechtfertigt keinen Freedom Day.“

Garg forderte einen Bund-Länder-Pakt zur Verbesserung der Personaldecke in den Krankenhäusern.


Der Gesundheitsminister verwies aber auch darauf, dass Schleswig-Holstein besser als andere Länder durch die Pandemie gekommen sei. Die Reproduktionszahl – der sogenannte R-Wert – liege im Norden bereits seit fünf Tagen unter 1. Wenn sich das fortsetze, werde es sich bald auch in den Krankenhäusern abzeichnen.

Diese angepasste Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 30. April.

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