Schleswig-Holstein

LNG-Terminal in Brunsbüttel: Landtag will Gesetz in zwei Tagen durchpeitschen

LNG-Terminal in Brunsbüttel: Landtag will Gesetz in zwei Tagen durchpeitschen

LNG-Terminal: Landtag will Gesetz durchpeitschen

Kay Müller, shz.de
Brunsbüttel
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Foto: Brunsbüttel Ports GmbH/shz.de

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Im Rekordtempo soll das Verfahren für den Bau des Flüssiggasterminals in Brunsbüttel beschleunigt werden – doch Umweltverbände stehen auf der Bremse.

Norbert Pralow ist geladen: „Hier soll ein Projekt im Eiltempo durchs Parlament gepeitscht werden, dessen nachhaltige Wirkungen völlig unklar sind“, sagt der Sprecher des Klimabündnisses gegen LNG. Denn der Landtag will in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode das Wassergesetz so verändern, dass der Bau des in Brunsbüttel geplanten Flüssiggas-Terminals schneller erfolgen kann – um so möglichst zügig unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden.

„Mit dem vorliegenden gesetzlichen Rahmen könnte das Importterminal im Frühjahr 2024 in Kraft gesetzt werden“, sagt Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Das wäre mindestens zwei Jahre schneller als geplant.

„Jamaika gibt Gas“, sagt denn auch sein Parteifreund Oliver Kumbartzky bei der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag. Nur wenige Stunden später passiert die Gesetzesänderung den Wirtschaftsausschuss, am nächsten Tag soll sie in zweiter Lesung durch das Parlament verabschiedet werden – ohne weitere Aussprache. Eine Mehrheit gilt als sicher, nur der SSW ist dagegen.

Verschiedenen Umweltverbände, die der Anhörung im Ausschuss fernblieben, geht das zu schnell. Sie meinen, dass durch den Entwurf „die über Jahrzehnte erkämpften und durch EU-Rechte verbrieften bürgerlichen Mitbestimmungsrechte beschnitten werden“, wie der Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Ole Eggers, sagt.

„Das kann ich allerdings nicht erkennen“, erklärt der renommierte Jurist Wolfgang Ewer, der den Gesetzentwurf für die Abgeordneten und das Ministerium geprüft hat. „Das, was dort steht, ist auch nichts Revolutionäres“, meint der Professor. Viel mehr gebe es diese Formulierungen auch in vielen Bundesgesetzen.

Bau soll auch möglich sein, wenn das Gesamtprojekt noch nicht genehmigt ist

Und darum geht es: Das Land kann mit dem Gesetz zwar nicht den Bau eines festen Gasspeichers, aber den Bau der Hafenanlagen vereinfachen – das betrifft auch Vorarbeiten, die für ein mobiles Terminal nötig sind. Dafür soll in dem Gesetz ein „besonderes öffentliches Interesse“ und ein „besonderer Bedarf“ festgelegt werden. „Es geht um Versorgungssicherheit“, sagt Buchholz.

Zudem soll der Betreiber schon parallel zum Planfeststellungsbeschluss anfangen dürfen zu bauen – mit dem Risiko bei Nichtgenehmigung alles wieder zurückbauen zu müssen. Außerdem soll eine Klage gegen keine aufschiebende Wirkung haben und damit einen Baustopp verhindern – was für Jurist Ewer kein Problem ist: „Ich habe keinen Zweifel, dass die gesetzliche Regelung rechtmäßig ist“, sagt der Gutachter.

Umweltverbände bleiben bei Kritik

Die Umweltverbände sehen das anders, sie meinen, dass jede weitere Förderung von fossilen Brennstoffprojekten den Zielen des Klima- und Energiewendegesetzes widerspricht – und dass vor allem die Industrie in Brunsbüttel von dem LNG-Terminal profitieren wird. Das Gesetzverfahren nennt Norbert Pralow „eine Zumutung“. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Andreas Tietze (Grüne) findet es jedenfalls auch ganz schön stressig: „Ein Wahnsinn, das alles so abzuarbeiten.“

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