Weihnachtsmarkt 2021

Maskenpflicht in der Flensburger Innenstadt gilt wieder – doch nicht alle wussten Bescheid

Maskenpflicht in der Flensburger Innenstadt gilt wieder

Maskenpflicht in der Innenstadt gilt wieder

SHZ
Flensburg
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Die Kontrolleure sprachen am Mittwochvormittag Menschen an und wiesen sie auf die Maskenpflicht hin. Foto: Sebastian Iwersen/shz.de

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Ein mobiles Kontrollteam des Ordnungsamtes war um kurz nach 10 Uhr bereits unterwegs – es wurden jedoch nicht sofort Bußgelder verhängt.

Im Freien war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den letzten Monaten weitgehend in den Hintergrund gerückt – doch zumindest in der Flensburger Innenstadt ist dies nun wieder an der Tagesordnung.

Nach längeren Beratungen hatte die Stadt Flensburg am Montag beschlossen, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder anzuordnen – als Grund gelten die immer noch steigenden Infektionszahlen sowie der Weihnachtsmarkt.

Aufgrund der höheren zu erwartenden Besucherzahl und der Enge in der gesamten Fußgängerzone durch die aufgebauten Buden rechnet die Stadt damit, dass der empfohlene Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht immer zuverlässig eingehalten werden kann.

Nach dem Beschluss von Montag und einer am Dienstag veröffentlichten entsprechenden Allgemeinverfügung hat das Technische Betriebszentrum (TBZ) auch bereits die entsprechenden Schilder in der Innenstadt aufgehängt, die auf die Maskenpflicht hinweisen.

Diese gilt an folgenden Orten:

  • Dr.-Todsen-Straße (zwischen Südermarkt und Töpferstraße)
  • Rote Straße
  • Angelburger Straße (zwischen Holm und Süderhofenden)
  • Südermarkt
  • Holm
  • Nikolaistraße (zwischen Holm und Knud-Elvard-Straße)
  • Rathausstraße (im Übergang zwischen Holm und Großer Straße)
  • Große Straße
  • Nordermarkt
  • Norderstraße (zwischen Große Straße und Neue Straße)
  • Schiffbrückstraße

Abgenommen werden darf die Maske zum Essen, Trinken und Rauchen – sofern dies im Stehen oder Sitzen geschieht.

Mit Inkrafttreten der Maskenpflicht zeigte sich am Mittwochvormittag um 10 Uhr ein einheitliches Bild: Der größte Teil der Passanten trug während des Bummels durch die Innenstadt ihre Mund-Nasen-Bedeckung.

Auch ein mobiles Kontrollteam des Ordnungsamtes war um kurz nach 10 Uhr bereits unterwegs – es wurden jedoch nicht sofort Bußgelder verhängt.

Stattdessen sprachen die Kontrolleure die Menschen ohne Maske an und wiesen sie zunächst freundlich auf die seit Mittwoch bestehende Pflicht hin. Die Reaktionen reichten von Unwissenheit über Verständnis bis hin zu deutlich sichtbarer Genervtheit über die wiedereingeführte Regelung.

Bereits im vergangenen Winter und Frühling hatte es in der Innenstadt eine Maskenpflicht gegeben. Diese wurde Anfang des Jahres aufgrund der dort schon hohen Inzidenz durch Verbreitung der Alpha-Variante des Corona-Virus verhängt und war erst zum 26. Mai aufgehoben worden.

Die nun wieder eingeführte Pflicht zum Tragen einer Maske ist zunächst bis zum 15. Dezember befristet. Die Stadt behält sich eine Verlängerung oder aber auch die Aufhebung in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vor.

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