Freedom Day

Meiste Corona-Regeln in SH fallen am 19. März – Masken- und Testpflicht bis 2. April

Meiste Corona-Regeln in SH fallen am 19. März

Meiste Corona-Regeln in SH fallen am 19. März

SHZ
Schleswig-Holstein
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Am Mittwochnachmittag will die Landesregierung das weitere Vorgehen in der Pandemie mitteilen. Foto: Axel Heimken/shz.de

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Die Landesregierung hat am Mittwochnachmittag den weiteren Corona-Fahrplan erläutert. Die Maßnahmen werden wie geplant gelockert, doch es gibt Ausnahmen bei der Masken- und Testpflicht.

Trotz steigender Inzidenzen bliebt es beim geplanten Freedom-Day am Sonntag, zwar mit Maske und Test, aber er bleibt. Sprich: die meisten Corona-Regeln sind ab Sonntag Geschichte.

„Wie angekündigt wird der Stufenplan weiter umgesetzt“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Mittwochnachmittag in Kiel. Er hätte die aktuellen Regeln lieber verlängert, aber die neuen Bundesregeln bieten keine Grundlage dafür. Denn die sehen vor, dass Corona-Einschränkungen fallen, wenn keine Überlastung des Gesundheitssystems bestehe. Und das ist in Schleswig-Holstein der Fall. Dazu komme eine hohe Impfquote.

Lage in den Krankenhäusern ausschlaggebend

Die Inzidenzzahlen seien zwar sehr hoch, aber die Zahl der Menschen auf der Intensivstationen und die, die beatmen werden müssen, dagegen vergleichsweise niedrig: 46 Patienten liegen aktuell auf der Intensivstation, 23 werden beatmet. „Die Situation in den Krankenhäusern ist jetzt beherrschbar“, so der Ministerpräsident. Menschen seien jetzt nicht wegen, sondern mit Corona im Krankenhaus. Die Krankheitsverläufe sein meist milde.

Es sei aber weiterhin richtig und wichtig, in einigen Bereichen Masken zu tragen und weiter Tests durchzuführen, so Günther. Deshalb mache die Landesregierung von der Übergangsregelung gebrauch. Bei der Maskenpflicht bleibt also erst einmal alles, wie es ist. Auch in den Schulen, zumindest bis zu den Osterferien. Tests sind dort ab kommender Woche freiwillig.

Weiter verpflichtend sind Test für Eltern und Mitarbeiter im Bereich der Kitas und Kindertagespflege (3x in der Woche). Das Land stellt diese auch künftig kostenlos zur Verfügung. In der Pflege und Eingliederungshilfe bleibe die Testpflicht ebenso erst einmal bestehen. Auch für den Diskobesuch muss weiter ein Test gemacht werden, hier bleibt es bei der 2G-plus-Regel.

Heiner Garg: Corona ist nicht vorbei

Nach der Übergangszeit seien Schutzmaßnahmen nur noch in geringerem Umfang möglich. „Masken tragen soll weiter zur Selbstverständlichkeit gehören, auch wenn das vom Staat nicht so vorgeschrieben ist“, sagt Gesundheitsminister Heiner Garg. Menschen dürften nun nicht unvorsichtig werden, denn Corona sei nicht vorbei. „Corona wird sehr lange gar nicht beendet sein. Wir werden lernen, damit umzugehen.“

Diese Regelungen gelten auch nach dem 19. März weiter

Maskenpflichten sollen weiterhin gelten wie folgt/ für:

  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
  • Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.
  • Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude
  • Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
  • Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
  • Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen
  • Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern
  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2), Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
  • Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen
  • In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
  • Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.

In der Übergangszeit wird es zudem noch bei verpflichtend zu erstellenden, bzw. fortzusetzenden Hygienekonzepten in bestimmten Bereichen bleiben.

Testverpflichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas:

  • Kitas/ Kindertagespflegepersonen: Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.
  • Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen.

Diskotheken und ähnliche Lokalitäten:

  • Hier bleibt es aufgrund der hohen Interaktion bei der 2 G+ Regel, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen.

Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schul-Verordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können. Auch hierfür werden kostenlose Tests zur Verfügung gestellt.

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