Corona-„Spaziergänge“

Nach Eskalation in Flensburg: Polizei appelliert an Demonstranten

Nach Eskalation in Flensburg: Polizei appelliert an Demonstranten

Polizei appelliert nach Eskalation an Demonstranten

SHZ
Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Am Neujahrstag gab es erneut Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Foto: Sebastian Iwersen / SHZ

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Das Innenministerium hat die „Spaziergänge“ als Versammlungen eingestuft, die anzumelden sind.

Am Samstagnachmittag demonstrierten etwa 600 Personen in der Flensburger Innenstadt erneut gegen die Corona-Maßnahmen. „Die Polizei stellte im Zusammenhang mit dieser Demonstration fehlende Kooperationsbereitschaft und bei einigen Teilnehmenden eine aggressive Grundhaltung gegenüber den Einsatzkräften fest“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei am Montag.

So habe ein 40-jähriger Mann sich der Feststellung seiner Personalien widersetzt, die Polizeibeamten angegriffen und erheblichen Widerstand geleistet. Gegen den Mann wurde Pfefferspray eingesetzt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Außerdem wurden 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Personen geschrieben, die sich nicht an die Maskenpflicht oder die Anordnung zum Entfernen nach Auflösung der Versammlung hielten.

„Die Polizei appelliert dringend, dass künftige Versammlungen bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Nur so ist die Sicherheit aller Versammlungsteilnehmenden und der von der Versammlung betroffenen Öffentlichkeit gewährleistet“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Die Aufgabe der Polizei sei es, Versammlungen zu begleiten, vor Störungen zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. In Kooperationsgesprächen mit dem Anmelder der Versammlung, der Versammlungsbehörde und der Polizei werde die Durchführung der Versammlung und die Streckenführung eines Aufzuges besprochen.

„Versammlungsteilnehmende werden gebeten, sich nicht durch aggressive Personen beeinflussen und instrumentalisieren zu lassen“, so die Polizei. Sie betont in der Mitteilung: „Verstöße gegen die Rechtsordnung sind nicht durch das Versammlungsfreiheitsgesetz zu rechtfertigen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg ist zu beachten. Den Aufforderungen der Polizei und Versammlungsbehörde sind Folge zu leisten. Die friedliche Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird durch die Behörden ermöglicht und gewahrt!“

Mehr lesen