3G-Regel in Innenräumen

Neue Corona-Regeln sorgen für Andrang vor Testzentren in SH

Neue Corona-Regeln sorgen für Andrang vor Testzentren in SH

Neue Corona-Regeln sorgen für Andrang vor Testzentren in SH

SHZ
Flensburg
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Wieder gefragt: Corona-Tests Foto: dpa

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Die neue Landesverordnung setzt die 3G-Regel um und führt zu Warteschlangen vor den Testzentren – und zu Verdruss bei vielen Kaufleuten.

In Schleswig-Holstein dürfen nur gegen Corona Geimpfte und von Covid-19 Genesene ohne frischen Negativ-Test Gaststätten und viele andere Innenräume betreten. Dies schreibt die neue Verordnung der Landesregierung vor, die am Montag in Kraft getreten ist.

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Damit setzt das Land einen Beschluss von Bund und Ländern um, der ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen greift. Im Norden ist der Wert landesweit überschritten. Mit der sogenannten 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) haben sich die Vorschriften im Land wieder etwas verschärft. Insbesondere der bisherige Wegfall der Testpflicht in der Innengastronomie hatte vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen landesweit für kontroverse Diskussionen gesorgt.

Verdruss bei Kaufleuten

Die neue Landesverordnung sorgte am Montag für Andrang vor den Testzentren im Land. In Flensburg verdoppelte sich die Zahlen der Testwilligen im Vergleich zu den Tagen davor. In Büdelsdorf standen an der Teststation 20 Menschen in einer Warteschlange, in der vergangenen Woche waren es durchschnittlich zwei. In der Kaufmannschaft sorgen die jetzt wieder erforderlichen Kontrollen für Verdruss, etwa bei Eisdielenbetreibern und Kinobesitzern. Nicole Claussen vom Rendsburger Kinocenter: „Ich rechne mit einem Rückgang der Kundenzahl um 50 Prozent.“

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Die 3G-Regel gilt nun auch für Veranstaltungen und Feste, Friseur- und Kosmetiksalons, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen. Kinder unter sieben Jahren sind ebenso ausgenommen wie Schüler, die regelmäßig getestet werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen wie etwa Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste.

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Unterdessen will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 als zentrales Kriterium im Infektionsschutzgesetz streichen. „Die 50er-Inzidenz im Gesetz hat ausgedient“, sagte Spahn am Montag. Er forderte, als Orientierung bei der Regelung von Corona-Maßnahmen die Hospitalisierungsrate zu verwenden. Spahn kündigte an, einen entsprechenden Vorschlag für die Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl vorzulegen.

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