Corona in Schleswig-Holstein

Neue Regeln in SH gegen Omikron: Tanzen mit Maske – und kein Event über 1000 Teilnehmer

Neue Regeln in SH gegen Omikron

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SHZ
Kiel
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Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bittet die Bürger, die weiteren Einschränkungen mitzutragen. Foto: Axel Heimken/dpa/shz.de

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Im Kampf gegen Omikron verbietet das Land ab Dienstag Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, Diskotheken dürfen bis zur halben Kapazität öffnen. Getanzt wird mit Maske.

Die Landesregierung hat am Donnerstag eine Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 18. Januar mit den bereits nach den Bund-Länder-Beratungen angekündigten Maßnahmen beschlossen. „Wir sind bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, weil wir vorausschauend gehandelt haben und die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner diesen klaren Kurs unterstützt haben“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther nach der Kabinettssitzung.

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Mit Blick auf die sich verbreitende Omikron-Variante des Corona-Virus nehme das Landeskabinett zwar weitere Einschränkungen vor. „Dabei berücksichtigen wir die deutlich bessere Lage in Schleswig-Holstein hinsichtlich Inzidenz, Hospitalisierung und Impfquote“, sagte Günther weiter. Um die günstige Position des Landes zu erhalten, sei es umso wichtiger, dass sich alle weiter an die Regeln halten.

Die wichtigsten Änderungen:

• Zu den bereits geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte kommen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene: Ab dem 28. Dezember sind Treffen im privaten Raum (Wohnung und dazugehöriger Garten) nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Einzige Ausnahme: Alle Personen gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.

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• In Diskotheken und Clubs mit Tanzen müssen die Kapazitäten ab dem 28. Dezember unter den bereits gültigen „2Gplus“-Regeln auf 50 Prozent (maximal 1000 Personen) reduziert werden. Es gilt eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen. Gäste dürfen Getränke oder Speisen ausschließlich an ihrem festen Steh- oder Sitzplatz an Tischen verzehren und nicht während sie sich in der Diskothek/Einrichtung frei bewegen.

• Bei Tanzveranstaltungen wie z.B. Bällen oder Tanzpartys, aber auch bei vergleichbaren Festen in Gaststätten (mit Tanz), wird die Teilnehmerzahl ab dem 28. Dezember ebenso auf die Hälfte der räumlichen Kapazität begrenzt. Außerdem gelten in diesen Fällen auch dort „2Gplus“ sowie Maskenpflicht wie in Diskotheken.

Verzehr in Innengastronomie nur noch am Sitzplatz

• Der Verzehr in der Innengastronomie (Speisen und Getränke) ist ab 28. Dezember nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen möglich.

• Für Straßen, Wege und Plätze sowie für sonstige Flächen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, können die zuständigen Behörden Kontakte auf bestimmte Gruppengrößen beschränken, um größere Ansammlungen zu verhindern. Außerdem können sie besondere Maßnahmen anordnen, z.B. dass

- zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte ein Mindestabstand einzuhalten ist,

- das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen erforderlich ist.

Aus für Veranstaltungen über 1000 Teilnehmer

• Großveranstaltungen wie Konzerte oder im gesamten Sportbereich mit mehr als 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern (Innen- und Außenbereiche) werden ab dem 28. Dezember grundsätzlich untersagt.

Die Verordnung gilt zunächst bis 18. Januar 2022.

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