Schleswig-Holstein

Online-Kinderpornografie: Ex-Bundeswehrsoldat besaß über 700 Fotos

Online-Kinderpornografie: Ex-Bundeswehrsoldat besaß über 700 Fotos

Ex-Soldat besaß über 700 Fotos mit Kinderpornografie

Julia Weilnböck
Schleswig-Holstein
Zuletzt aktualisiert um:
Vor dem Amtsgericht Husum wurde am Freitag ein Bundeswehrsoldat für den Besitz und die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verurteilt. Foto: Julia Weilnböck

Diesen Artikel vorlesen lassen.

754 Fotos und neun Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten wurden auf dem Handy des Angeklagten sichergestellt. Die Bilder habe er aus Neugier und dem Reiz des Verbotenen angesehen und geteilt.

„Verstehen Sie, warum Kinderpornografie problematisch ist?“, fragt die Richterin am Ende der Beweisaufnahme den 34-Jährigen. Über 700 Bilder wurden im Sommer 2021 auf seinem Handy sichergestellt, mehrere hatte er auch weiterverschickt. „Ja, weil es Kinder sind, die noch nicht selbst entscheiden können, ob sie das wollen“, antwortet der Angeklagte, nach mehrmaligem Absetzen.

An Chat-Partner weitergeschickt

„Besitz und Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Inhalten“ lautet die Anklage vor dem Schöffengericht Husum. Neben den Bildern und Videos, die der Angeklagte auf dem Handy gespeichert hatte, versendete er auch an vier Chatpartner Bilder.

Bei der Verlesung der Staatsanwältin fallen neben den kaum aussprechbaren Dateinamen die sterilen und zugleich intimen Beschreibungen der versendeten Fotografien während der Anklage auf: Welches Alter hat das Kind, wie liegt es da, was wird fokussiert? Details, die zur Identifikation ebenso wie zur strafrechtlichen Einordnung dienen.

Um als kinderpornografisch zu gelten, müssen Aufnahmen laut § 184b Strafgesetzbuch „sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren“ oder unbekleidete Kinder in „geschlechtsbetonter“ oder „sexuell aufreizender“ Haltung zeigen. Ebenfalls relevant ist, ob die Fotos oder Videos ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ wiedergeben. Sind die Personen zwischen 14 und 18 Jahren, gilt das als Jugendpornografie. Beide Arten besaß der Angeklagte.

Bereits die Aufdeckung hatte weitreichende Folgen

Auf die Frage, wie es zum Besitz und Versand der Bilder kam, nennt der 34-jährige Neugier und den Reiz des Verbotenen. Er sei in Chats zum Thema FKK mit dem Thema Kindesmissbrauch in Berührung gekommen. Nachdem im Sommer 2021 sein Telefon konfisziert und der Tatverdacht erhoben wurde, verlor er seinen Posten bei der Bundeswehr und alle Bezüge, die ausgeschiedene Berufssoldaten normalerweise erhalten. Er sei in jenen Kreisen eine „Unperson“, schilderte der Verteidiger.

Zu allen Punkten der Anklage zeigte sich der ehemalige Soldat geständig und entschuldigte sich vor der Urteilsberatung. Er wurde zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgeschrieben und hat neben einer Geldstrafe die Auflage von mehreren therapeutischen Terminen.

Mehr lesen