Landgericht Flensburg

Plädoyers im Jonas-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

Plädoyers im Jonas-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

Jonas-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

SHZ
Flensburg
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Der Angeklagte wird voraussichtlich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Forderungen reichen von unter fünf Jahren bis zu neun Jahre. Foto: dpa

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Im Jonas-Prozess sind am Montag die Plädoyers gehalten worden. So lauten die Forderungen nach dem Strafmaß.

In ihrem Plädoyer im Flensburger Jonas-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe. Sie sieht es als erwiesen an, dass der heute 20-jährige Angeklagte Anfang April den 16 Jahre alten Jonas mit einem Messer getötet hat. Sie wertet die Tat vor der Duborg-Skole als Totschlag.

Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis soll der Angeklagte am Abend des 2. April auf einer Aussichtsplattform in der Nähe der Duborg-Skole in Flensburg mit einem mitgeführten Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 Zentimeter in den linken Gesichtsbereich des 16-Jährigen eingestochen haben. Trotz unverzüglich eingeleiteter Rettungsmaßnahmen ist das Opfer wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen.

Der Anwalt der Nebenklage, der die Mutter des getöteten Jonas vertritt, fordert ein ähnliches Strafmaß wie die Staatsanwaltschaft. Anwalt Jan Smollich plädiert für neun Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags. Die Verteidigung geht ebenfalls von einem Totschlag aus, plädiert allerdings auf nicht mehr als fünf Jahre Jugendstrafe.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Plädoyers sind am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden. Dies erfolgt nach Angabe des Gerichts dann gesetzlich zwingend, wenn bereits Teile der Beweisaufnahme in nicht öffentlicher Verhandlung stattgefunden haben. Auf Antrag der Verteidigung wurde im Verlauf des Prozesses die Öffentlichkeit während der Einlassungen des Angeklagten von den Sitzungen ausgeschlossen. Der Anwalt des Beschuldigten begründete dies mit der Wahrung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten.

Sowohl die Jugendgerichtshilfe als auch die weiteren Teilnehmer des Prozesses sehen bei dem zur Tatzeit 19 Jahren alten Angeklagten eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht für angemessen. Zwischen 18 und 21 gelten Angeklagte man als Heranwachsende. Es kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Das Urteil vor dem Flensburger Landgericht soll am 24. November erfolgen.

Lesen Sie hier die vergangenen Verhandlungstage nach:

Erster Verhandlungstag: Angeklagter schrieb Jonas' Namen auf das Messer

Zweiter Verhandlungstag: „Wie in einem schlechten Mörderfilm“

Dritter Verhandlungstag: Warum der Freund das blutige Messer abwusch

Vierter Verhandlungstag: Ging es in dem Streit um nur zehn Euro?

Fünfter Verhandlungstag: Öffentlichkeit wird teilweise von den Verhandlungen ausgeschlossen

Sechster Verhandlungstag: Vater des Angeklagten sagt im Totschlag-Prozess aus

Siebter Verhandlungstag: Liste mit Tötungs-Fantasien auf Handy des Angeklagten gefunden

Achter Verhandlungstag: Jonas-Prozess in Flensburg: Was bisher aufgedeckt wurde – und was nicht

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