Bundesrat entscheidet Freitag

Quarantäne-Regeln: Diesen Änderungen hat der Bundestag zugestimmt

Quarantäne-Regeln: Diesen Änderungen hat der Bundestag zugestimmt

Quarantäne-Regeln: Diesen Änderungen hat der Bundestag zugestimmt

SHZ
Berlin
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Die Quarantäne-Regeln werden teilweise gelockert – wenn der Bundesrat zustimmt. Foto: Armin Weigel Foto: 90037

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Der Bundestag hat den Weg für die zwischen Bund und Ländern verabredeten neuen Quarantäneregeln in der Corona-Pandemie freigemacht. Der Bundesrat muss noch zustimmen – und kommt zu einer Sondersitzung zusammen.

Die Verordnung mit veränderten Quarantäneregeln, die am Donnerstagabend vom Bundestag gebilligt wurde, schafft unter anderem den rechtlichen Rahmen dafür, dass sich dreifach geimpfte Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nicht mehr isolieren müssen. Außerdem werden damit kürzere Quarantänezeiten ermöglicht, um bei stark steigenden Infektionszahlen den personellen Zusammenbruch wichtiger Versorgungsbereiche zu verhindern.

Mehr zum Thema: 2Gplus und Quarantäne: Wann und für wen die neuen Regeln gelten

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss am Freitag noch der Bundesrat zustimmen. Konkret umgesetzt werden die Regeln dann anschließend von den einzelnen Bundesländern. Damit werden Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche umgesetzt.

Um diese Quarantäne-Änderungen geht es

  • Kontaktpersonen, die geboostert sind, sollen demnach künftig nicht mehr in Quarantäne gehen müssen.
  • Für all jene Kontaktpersonen, die nicht geboostert sind, sollen die Isolation wegen einer Infektion und die Quarantäne für Kontaktpersonen der Bund-Länder-Einigung zufolge in der Regel nach zehn Tagen enden.
  • Auch um drohende Personalknappheit in wichtigen Wirtschafts- und Versorgungsbereichen zu verhindern, ist im Falle einer Infektion oder als Kontaktperson das "Freitesten" nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.
  • Um die besonders gefährdeten Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden – wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind außerdem möglich bei hohem Schutzniveau - etwa durch tägliche Tests oder Maskenpflicht.
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