Tourismus in Kappeln

„Schlei Trio“: Wer darf seine Wohnungen an Urlauber vermieten?

„Schlei Trio“: Wer darf seine Wohnungen an Urlauber vermieten?

Wer darf seine Wohnungen an Urlauber vermieten?

SHZ
Kappeln
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Das „Schlei Trio“ in der Königsberger Straße könnte in diesem Frühjahr fertiggestellt sein. Foto: Doris Ambrosius/shz.de

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Die Zahl der Ferienwohnungen im „Schlei Trio“ an der Königsberger Straße ist begrenzt. Jetzt hat die Politik festgelegt, welche von Gästen genutzt werden dürfen.

Etwas länger als ein Jahr ist es her, dass Käufer der Wohnungen im „Schlei Trio“ den Wunsch angemeldet hatten, ihr neu erworbenes Eigentum als Ferienquartiere vermieten zu dürfen. Weil das Projekt auf Grundlage eines allgemeinen Wohngebietes entsteht, sind Ferienwohnungen in Ausnahmefällen erlaubt. Weil Kappeln Unterkünfte dieser Kategorie aber bereits viele vorweist, hatte die Kommunalpolitik nach einigem Ringen damals entschieden: Maximal drei Wohnungen der insgesamt 33, die in den drei Gebäuden des „Schlei Trio“-Komplexes entstehen, dürfen als Urlaubsquartier vermietet werden. Jetzt steht auch fest, welchen Eigentümern dies gestattet wird.

Zahl der Ferienwohnungen begrenzen

Das Thema Ferienwohnungen landet immer wieder auf der Agenda der politischen Debatte. Und gerade im vergangenen Jahr ist der Anspruch der Stadtvertreter gewachsen, die stetig zunehmende Gästezahl in der Stadt besser zu steuern. Auch über die Möglichkeit, die Anzahl von Urlauberunterkünften zu limitieren. Nach Mitteilung des Bauamtes ist der Beschluss, im „Schlei Trio“ nur drei Ferienwohnungen zuzulassen, mittlerweile rechtskräftig.

Wer zuerst kommt, malt zuerst

Da seit Oktober 2020 Anträge für insgesamt vier Anträge für Ferienwohnungen in den drei Bauten an der Königsberger Straße eingegangen sind, greift bei der Entscheidung, welcher Käufer sein Eigentum tatsächlich an Urlauber vermieten darf, das Datum des Antragseingangs. Konkret bedeutet das, dass Gäste in zwei Wohnungen im ersten Haus sowie in eine Wohnung im zweiten Haus des „Schlei Trios“ (aus Richtung der Alten Maschinenhalle kommend) einziehen dürfen.

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Alle später eingetroffenen Anträge beziehungsweise alle weiteren Anträge, die möglicherweise noch eingehen werden, müssen mit einer Ablehnung rechnen. Während der Bauausschuss diesem Vorschlag in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres einstimmig folgte, stimmte die Stadtvertretung bei einer Gegenstimme (SPD) mehrheitlich dafür.

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