Neue Allgemeinverfügung

Schleswig-Flensburg ändert Quarantäne-Vorschriften für Kitas und Schulen

Schleswig-Flensburg ändert Quarantäne-Vorschriften für Kitas und Schulen

Schleswig-Flensburg ändert Quarantäne-Vorschriften

SHZ
Schleswig
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Foto: dpa/shz.de

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Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt.

Der Kreis hat am Mittwoch, 18. August, aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Bisher gilt: Bei Kenntnis eines positiven Corona-Testergebnisses oder davon, dass man Kontaktperson ist, besteht eine Verpflichtung zur Absonderung (Quarantäne). Von dieser Pflicht zur Absonderung werden ab sofort Kontaktpersonen in Kita und Schule befreit. Sie haben sich nun nur noch nach einer expliziten Anordnung durch das Gesundheitsamt abzusondern. Die Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 18. August, bis einschließlich Sonntag, 31. Oktober.

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