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So können Sie die neue Grundsteuererklärung in SH auch ohne Internet abgeben

Neue Grundsteuererklärung in SH ohne Internet abgeben

Neue Grundsteuererklärung in SH ohne Internet abgeben

shz.de
Kiel
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Wer mit der digitalen Grundsteuererklärung technisch überfragt ist, kann die Grundsteuererklärung in Schleswig-Holstein auch ohne Internet und in Papierform einreichen. Foto: imago stock&people/shz.de

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Bis zum 31. Oktober müssen Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben – und zwar digital. Doch viele Senioren verfügen nicht über die technischen Mittel. Was können sie tun?

Die Aufforderung zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung kommt noch klassisch per Post, doch ab hier wird es für viele Senioren in Schleswig-Holstein schwierig – denn „es besteht eine Pflicht, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch abzugeben“, wie es beim Bundesfinanzministerium heißt.

Grund ist sei der ohnehin schon enorme Verwaltungsaufwand der Neubewertung aller Grundstücke Deutschlands. Wer die Grundsteuererklärung dennoch nicht via Elster und Internet, sondern in Papierform einreichen kann, hat shz.de für Sie nachgefragt.

Wer über keinen Internet-Anschluss verfügt oder Probleme mit Elster und dem Onlineformular zur elektronischen Übermittlung der Grundsteuererklärung hat, solle bestenfalls die Hilfe naher Angehöriger in Anspruch nehmen, so das Finanzministerium.

Doch was tun, wenn auch dies keine Option ist? „In ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Erklärung in Papierform abgegeben werden“, grenzt das Finanzministerium ein. Vordrucke für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts lägen im zuständigen Finanzamt und vielerorts auch in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.

Diese Informationen werden zur Grundsteuererklärung in SH benötigt

Bis zum 31. Oktober haben Grundstückseigentümer dann Zeit, das Papier auszufüllen. Grundstücksgröße, Wohnfläche, Lage und Baujahr des Gebäudes findet man in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Den Bodenrichtwert kann man, so die Onlinerecherche keine Option ist, bei dem zuständigen Gutachter-Ausschuss des jeweiligen Kreises erfragen. Daten aus dem Grundbuch gibt es bei den Grundbuchämtern.

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