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Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung für ehemalige KZ-Sekretärin

Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung für ehemalige KZ-Sekretärin

Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung

Florian Kleist/shz.de
Itzehoe
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Die Angeklagte Irmgard F. verfolgte den Prozesstag erneut nahezu regungslos. Foto: Marcus Brandt/shz.de

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Das Verfahren gegen Irmgard F. in einem der letzten NS-Prozesse in Deutschland neigt sich dem Ende entgegen. Das Urteil könnte womöglich noch vor Weihnachten fallen.

Im Verfahren gegen die ehemaligen Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. In ihrem Plädoyer machte Maxi Wantzen deutlich, dass die Angeklagte Irmgard F. durch ihre Schreibarbeit in der Kommandantur des Lager Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben. Und dass ihr dieser Tatbeitrag bewusst war.

Die Angeklagte Irmgard F. hatte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet. Sie lebt inzwischen in einem Altersheim in Quickborn und hat sich in dem seit über einem Jahr laufenden Prozess bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. Das Verfahren läuft vor der Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe, weil Irmgard F. zum Tatzeitpunkt noch jünger als 21 Jahre alt war.

Kurz vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme in dem seit inzwischen 37 Prozesstagen laufenden Verfahren abgeschlossen. In den kommen Verhandlungstagen folgen nun die Plädoyers der Nebenklagevertreter, bevor dann möglicherweise noch vor der Weihnachtspause am 20. Dezember ein Urteil fällt.

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