Knappes Votum der Politik

Stellen entfristet: Zwei Flüchtlingshelfer auf Sylt dürfen weiterarbeiten

Stellen entfristet: Zwei Flüchtlingshelfer auf Sylt dürfen weiterarbeiten

Zwei Flüchtlingshelfer auf Sylt dürfen weiterarbeiten

SHZ
Westerland
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Schild an einer Holzwand auf Sylt. Foto: imago stock&people/Steinach/shz.de

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Zwei Flüchtlingshelfer bleiben der Gemeinde Sylt erhalten. Ihr beiden Stellen wurden entfristet. Das Votum in der Gemeindevertretung fiel denkbar knapp aus.

Die letzte Gemeindevertretersitzung (GV) des Jahres – auch bekannt als Weihnachtssitzung – wurde ihrem Namen nicht gerecht. Es ging wenig weihnachtlich, wenig besinnlich zu am Dienstagabend. Das zeigte sich auch in der Diskussion und der Abstimmung zur Entfristung zweier Stellen in der Flüchtlingshilfe der Gemeinde Sylt. Das Votum fiel am Ende denkbar knapp zugunsten der beiden Flüchtlingshelfer aus, doch hätte unter normalen Umständen auch ganz anders ausfallen können.

Stellen waren befristet bis 30. Juni 2022

Flüchtlingshelfer auf Sylt engagieren sich unter anderem in der Betreuung der Unterkünfte von Flüchtlingen, in der Betreuung der Klienten sowie in der Vermittlung an Beratungsangebote und im Bereich der Anbindung an Institutionen wie Sozialzentrum, Schule, Kita etc. Die beiden Stellen in der Flüchtlingshilfe, die nun zur Abstimmung standen, laufen zum 30. Juni 2022 aus, eine befristete Verlängerung ist nicht möglich. Ohne Entfristung dieser Planstellen wäre die Erledigung der freiwilligen Aufgaben durch die Flüchtlingshilfe über den 30. Juni 2022 hinaus nicht mehr möglich. Beide Stellen bedeuten Kosten in Höhe von jeweils 45.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde.

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Das Amt Landschaft Sylt hatte der Entfristung beider Stellen bereits zugestimmt, das Votum der GV Sylt stand zunächst noch aus. Die Mitglieder des Amtsausschusses hatten sich darauf geeinigt, den Beschluss um die folgenden Inhalte zu ergänzen: Die Flüchtlingshilfe der Gemeinde Sylt informiert das Amt Landschaft Sylt vierteljährlich über seine Arbeit, außerdem verlangt das Amt von der Gemeinde Sylt Aufklärung im laufenden Korruptionsverfahren. Der Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses und somit der Entfristung wurde einstimmig zugestimmt.

Fraktionen nicht einer Meinung

So klar wie im Amtsausschuss war die Sache in der GV überhaupt nicht. Rebecca Scharf (SWG) plädierte dafür, eine der beiden Stellen zu entfristen, die andere nicht. Oliver Ewald (CDU) sagte, man habe sich intern zunächst darauf verständigt, beide Stellen nicht entfristen zu wollen, doch letztlich tendierte die Fraktion der Christdemokraten dann doch in Richtung des SWG-Antrages. Heißt: Nur eine Stelle statt zwei.

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Ulrike Körbs (Insulaner), die Vorsitzende des Sozialausschusses, appellierte im Gremium in emotionaler Weise an die Politiker, beide Stellen zu entfristen. „Es gibt auf der Insel eine sehr große Notwendigkeit, dass wir beide Mitarbeiter behalten, darum möchte ich Sie alle ganz dringend bitten, der Beschlussvorlage zu folgen.“

Auch Bürgermeister Häckel appellierte an die Kommunalpolitiker: „Ich glaube, es ist sehr wichtig, diesen Beitrag in der Flüchtlingshilfe zu leisten. Dieses Pfund an Kompetenzen dürfen wir nicht verlieren, deshalb kann auch ich nur an das Gremium appellieren, der Beschlussvorlage zu folgen.“

Denkbar knappes Votum: 12 zu 11

Lars Schmidt (Zukunft), Peter Erichsen (SSW) und Gerd Nielsen (SPD) machten allesamt deutlich, beide Stellen entfristen lassen zu wollen. Besonders deutlich wurde dabei Erichsen – auch in Richtung der CDU: „Es ist unsere Pflicht, diesen Menschen, die zu uns kommen, zu helfen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass eine Partei, die sich selbst christlich nennt, so entscheidet, wie sie es heute getan hat.“

In der finalen Abstimmung stimmten zwölf Gemeindevertreter für die Entfristung beider Stellen, elf votierten dagegen. Doch fehlten bei der CDU mit Kay Abeling, Stephan Bahr, Holger Flessau und John Bourne gleich vier Männer. Mit ihnen und ihren Stimmen im CDU-Sinne wäre das Votum mit Sicherheit anders ausgefallen und die Entfristung nicht zustande gekommen.

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