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Strengere Waffengesetze: Psychologische Gutachten müssen Grundvoraussetzung sein

Strengere Waffengesetze: Psychologische Gutachten müssen Grundvoraussetzung sein

Strengere Waffengesetze: Psychologische Gutachten gefordert

Inga Gercke/shz.de
Schleswig-Holstein
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In SH gibt es immer mehr Kleine Waffenscheine. Damit dürfen die Besitzer solche Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit mich sich führen.  Foto: Inga Gercke

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Die Diskussion um schärfere Waffengesetze führt in die richtige Richtung, geht aber noch nicht weit genug.

Wer unter 25 Jahre ist und sich eine scharfe Waffe kaufen möchte, muss ein Gutachten über seine persönliche Eignung vorlegen. Ist er über 25 Jahre, dann nicht. Die psychische Gesundheit der Antragsteller Ü25 wird derzeit nicht obligatorisch überprüft. Dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser das nun ändern will, ist richtig und längst überfällig.

Zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit: Der Amoktäter in Hamburg, der Mitte März sieben Menschen und sich selbst tötete: 35 Jahre alt, wahrscheinlich psychisch krank. Die Amoktäterin, die im US-Bundesstaat Tennessee Ende März drei Mädchen erschoss: 28 Jahre, vermutlich psychisch krank.

Eine psychologische Eignung sollte also Grundvoraussetzung für jeden Waffenbesitzer sein, egal wie alt er ist. Richtig ist auch, dass der Kleine Waffenschein ebenfalls zur Voraussetzung für den Kauf einer Schreckschusswaffe oder ähnliches werden soll. Doch der Vorstoß reicht aber noch nicht. Auch für den Kleinen Waffenschein sollte ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Waffe ist Waffe.

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Gwyn Nissen
Gwyn Nissen Chefredakteur
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