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Sylt: Zu Fuß auf dem Hindenburgdamm – warum das verboten ist

Sylt: Zu Fuß auf dem Hindenburgdamm – warum das verboten ist

Sylt: Zu Fuß auf dem Hindenburgdamm – warum das verboten ist

Barbara Glosemeyer/shz.de
Westerland
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Der Hindenburgdamm zwischen Sylt und Festland darf nicht betreten werden: Das verwitterte Schild auf der Festlandseite des Dammes wurde inzwischen ausgetauscht. Das Foto ist vom August 2017. Foto: Pischel/shz.de

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Erst vor wenigen Tagen musste ein Radfahrer auf dem Hindenburgdamm gestoppt werden, der die Züge zu fotografieren wollte. Er musste von der Bundespolizei gestoppt werden. Kein Einzelfall.

Ein 20-jähriger Bayer war am vergangenen Samstag mit dem Fahrrad auf dem Hindenburgdamm neben den Schienen unterwegs, um Züge zu fotografieren. Wie sich herausstellte, ist er ein „Trainspotter“ und seine Navigationsapp hatte ihm den Hindenburgdamm als schnellsten Weg zum Festland angezeigt.

Ein Fall für die Bundespolizei, die den Mann stoppte und ein Bußgeld verhängte. Und das kommt immer wieder vor. Massive Verspätungen und stundenlange Zugausfälle auf der Strecke zwischen Sylt und Hamburg sind die Folge solcher Ausflüge. Zuletzt im März, als zwei Männer sogar mit dem Auto den Hindenburgdamm befuhren. Nur fünf Tage später tummelte sich ein Fußgänger auf dem Damm, dessen Betreten laut Deutscher Bahn (DB) streng verboten ist.

Da am Streik-Montag, 27. März, keine Personenzüge nach Sylt fuhren, hatte der 31-Jährige auf dem Hindenburgdamm nach Westerland laufen wollen, wo er wohnt.

„Es besteht immer die Gefahr, dass ein Zug kommt, das kann lebensgefährlich sein“, sagt eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB). Aber auch die Gezeiten können demnach zur Gefahr werden, wenn Fußgänger am Rande des Hindenburgdamms nahe am Watt laufen. „Viele Menschen unterschätzen die Gefahr, zum Beispiel, wenn die Flut kommt und die dann nicht mehr zurückkommen“, sagt sie.

Die Folgen der illegalen Spaziergänge auf dem „nicht öffentlichen Weg“ seien gravierend: „Die Strecke muss aufwendig gesperrt werden und es kommt zu massiven Verspätungen“, so die DB-Sprecherin. Bei Notbremsungen bestünde demnach auch Gefahr für Reisende im Zug. Erlaubt sei es unter anderen DB-Mitarbeitern sowie dem Rettungsdienst den Hindenburgdamm zu befahren beziehungsweise darauf zu laufen.

Ungewöhnlich viele Fälle auf Sylt?

Von einer ungewohnten Häufung geht Hanspeter Schwartz, Sprecher der Bundespolizei in Flensburg, angesichts der Fälle aber nicht aus: „Das sind immer Einzelfälle, von einer Häufung kann man da nicht sprechen“, sagt er.

Schilder weisen auf der Festlandseite an der Schnittstelle zum Hindenburgdamm sowie auf der Insel in Morsum darauf hin, dass das „Betreten und Befahren des Hindenburgdammes nicht gestattet“ ist. Das Schild auf der Festlandseite sei erst kürzlich ausgetauscht worden, weil es verwittert war, sagte der Bundespolizei-Sprecher.

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