Corona-Pandemie

Testpflicht für Ungeimpfte ab 23. August auch im Norden

Testpflicht für Ungeimpfte ab 23. August auch im Norden

Testpflicht für Ungeimpfte ab 23. August auch im Norden

SHZ
Kiel
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Wer als Ungeimpfter ab 23. August in Innenräumen essen, feiern oder Sport treiben will, braiucht einen negativen Test. Foto: Stefan Sauer/shz.de

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Landesregierung setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz ohne Änderungen um und erntet verhaltene Kritik aus den Fraktionen.

Schleswig-Holstein wird bei den neuen Corona-Regeln keine Ausnahmen für einzelne Kreise zulassen. „Zentraler Punkt ist eine landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel in Innenbereichen, die den Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen gestattet“, heißt es aus der Staatskanzlei. Das gilt überall ab einer landesweiten Inzidenz von 35 pro 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Ungeimpfte brauchen Tests

Wer also ab Montag, 23. August , Krankenhäuser, Pflegeheime oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe besuchen will, braucht einen negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden) ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt auch für Menschen, die ins Innere von Restaurants, Veranstaltungen und Feste besuchen oder zum Friseur oder Kosmetiker gehen wollen. Die Testpflicht gilt auch für Sport in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Hallen oder bei Besuchen von Freizeit- und Kultur- und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Zu dem muss jeder Ungeimpfte, der im Norden übernachten will, bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts einen Test vorlegen. Gottesdienste und Bibliotheken bleiben frei zugänglich.

Opposition lobt einheitliches Vorgehen

Die SPD-Vorsitzende Serpil Midyatli lobt das einheitliche Vorgehen zwischen den Ländern. „Das bleibt entscheidend für die Akzeptanz der Maßnahmen.“

FDP-Fraktionschef Christopher Vogt findet es hingegen bedauerlich, dass die MInisterpräsidentenkonferenz „es nicht geschafft hat, sich auf neue Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens in dieser Phase der Pandemie zu verständigen“, denn der Wert von 35 könne „durch Reiserückkehrer oder einzelne Ereignisse relativ schnell erreicht werden“.

AfD nennt Beschlüsse „Erpressung“

Auch Eka von Kalben (Grüne ) fordert, neben Inzidenz, auch Impfquote sowie Krankenhausbelegung zu berücksichtigen. Sie findet den 35er-Wert trotzdem richtig.

Jörg Nobis (AfD) kritisiert die Abschaffung der kostenlosen Tests ab 11. Oktober: Dass der Staat bei der sehr persönlichen Impfentscheidung Druck auf die Bürger ausübt, grenzt an Erpressung.“


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