Fehmarn

Trotz Teilbaustopps: Belttunnel bis 2029 fertigbauen

Trotz Teilbaustopps: Belttunnel bis 2029 fertigbauen

Trotz Teilbaustopps: Belttunnel bis 2029 fertigbauen

shz.de/hm
Fehmarn/Berlin
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Baggerschiff vor Fehmarn: Im Bereich von geschützten Riffen müssen die Arbeiten erst mal ruhen. Foto: Frank Molter/shz.de

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Bauherr Femern AS hält am Zeitplan fest – muss das Buddeln im Bereich geschützter Riffe aber erst mal einstellen. An anderer Stelle gehen die Arbeiten dagegen weiter.

Auch nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Land Schleswig-Holstein aufgefordert hat, auf Teilen der Trasse für den deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnel die Arbeiten vorerst einzustellen, hält die dänische Projektgesellschaft Femern A/S am Zeitplan für die Fertigstellung des 18 Kilometer langen Bauwerks fest. „Es bleibt weiterhin unser übergeordnetes Ziel, den Fehmarnbelt-Tunnel 2029 zu eröffnen“, sagte Firmensprecherin Denise Juchem am Montag gegenüber „shz.de“.

Allerdings räumte sie auch ein, dass ihr Unternehmen derzeit nicht sagen könne, welche genauen Auswirkungen die Aufforderung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben werde, auf deutscher Seite die Arbeiten in Teilbereichen zunächst einzustellen. „Wir sind dabei, das weitere Vorgehen gemeinsam mit unseren Anwälten zu besprechen“, sagte sie. Dabei sei man auch „in enger Abstimmung“ mit der schleswig-holsteinischen Genehmigungsbehörde von Landesverkehrsminister Bernd Buchholz.

Es geht um geschützte Riffe auf der Tunneltrasse

Wie berichtet, haben die Leipziger Richter das Land Schleswig-Holstein aufgefordert, auf denjenigen Bereichen der Tunneltrasse die Arbeiten zunächst ruhen zu lassen, auf denen besonders geschützte Riffe liegen. Zwar hatte das Land Schleswig-Holstein im September deren Zerstörung erlaubt und im Gegenzug den Bauherrn Femern AS verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Doch hat das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung im Oktober gegen diesen Beschluss des Landes geklagt und in der vergangenen Woche auch einen Eilantrag gestellt. Bis dieser in Leipzig in voraussichtlich einigen Monaten entschieden ist, bittet das Gericht das Land Schleswig-Holstein nun, die Baggerarbeiten in den betroffenen Bereichen auszusetzen.

Alle übrigen Arbeiten an Land und auf See sollen weiterlaufen

Die Sprecherin von Femern AS erklärte, dass ihr Unternehmen in den Bereichen mit den Riffen bereits gearbeitet habe. Das war durch den Beschluss des Landes auch rechtmäßig. Nun allerdings hat FDP-Minister Buchholz zugesagt, dass es bis zur Eilentscheidung des Gerichts keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen geben werde. Femern-Sprecherin Juchem betonte aber auch: „Alle anderen Arbeiten, sowohl landseitig als auch seeseitig, laufen wie geplant weiter.“

Aktualisiert am 19. Januar. Das Bundesverwaltungsgericht weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es keinen Baustopp verhängt hat, sondern das Land auffordert, die Arbeiten in den Bereichen ruhen zu lassen.

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