Corona in Schleswig-Holstein

Ungeimpfte dürfen ab Mittwoch in SH wieder einkaufen

Ungeimpfte dürfen ab Mittwoch in SH wieder einkaufen

Ungeimpfte dürfen ab Mittwoch in SH wieder einkaufen

SHZ
Kiel
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Der Einzelhandel öffnet ab Mittwoch wieder für Ungeimpfte. Foto: Peter Byrne/dpa/shz.de

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Ab Mittwoch gelten Änderungen im Einzelhandel, Reisebüros, Autovermietern, der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie für Chöre und Blasmusiker.

Die Jamaika-Koalition hat am Dienstag die angekündigten Öffnungen für Einzelhandel, Gastronomie, Chöre und Veranstaltungen beschlossen.

Im Einzelhandel fällt die 2G-Regel, nun dürfen also auch wieder Ungeimpfte einkaufen. Dies gilt ab Mittwoch und betreffe auch Dienstleistungen ohne Körperkontakt wie Reisebüros, Mobilfunkläden, Autovermieter oder Änderungsschneidereien, teilte Regierungssprecher Peter Höver mit. Die Maskenpflicht bleibe dagegen bestehen.

Chöre: Maskenpflicht beim Singen fällt weg

Für Proben und Veranstaltungen von Laienchören wird nach der am Dienstag beschlossenen neuen Corona-Bekämpfungsverordnung die 2G Plus-Regel eingeführt. Dafür entfällt die Maskenpflicht während des Singens. Sie bleibe aber für die Zuschauer bestehen – etwa in der Kirchengemeinde. Blasmusiker können auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten und Prüfungen wieder musizieren.

Für die Gastronomie fällt die Sperrstunde weg. Alle anderen Regelungen wie 2Gplus und Maskenpflicht in Innenbereichen bleiben bestehen.

Für Veranstaltungen gelten neue maximale Teilnehmerzahlen. Innerhalb geschlossener Räume können unter Einhaltung der 2G-Regel nun 500 Gäste teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen sind sogar maximal 4.000 Gäste zulässig.

Dann müssen die Gäste feste Sitzplätze haben, die sie nur kurz verlassen, und gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt sein. Diese für die weiteren Gäste über 500 hinaus verbleibende Kapazität darf höchstens zu 30 Prozent ausgelastet sein.

Außen unter bestimmten Bedingungen bis 10.000 Gäste

Auch außerhalb geschlossener Räume dürfen 500 Gäste teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen sind hier maximal 10.000 Gäste zulässig: Die Gäste müssen dann feste Sitz- oder Stehplätze haben, die sie höchstens kurz verlassen, und gleichmäßig auf die Fläche verteilt sein. Hier darf die für die weiteren Gäste verbleibende Kapazität höchstens zur Hälfte ausgelastet sein.

Hygienekonzepte für Veranstalter Pflicht

Innen wie außen seien Hygienekonzepte Pflicht. Innerhalb geschlossener Räume gilt für alle Gäste Maskenpflicht ebenso bei Veranstaltungen in Außenbereichen mit mehr als 100 Personen.

Die Verordnung tritt morgen in Kraft und gilt bis einschließlich 2. März: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

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