Sanierung

Verseuchtes Wikingeck: Sütterlin-Waack und Goldschmidt schreiben an Verkehrsminister Volker Wissing

Verseuchtes Wikingeck: Brief an Bundesverkehrsminister

Verseuchtes Wikingeck: Brief an Verkehrsminister

Martin Engelbert
Schleswig
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Die Schlei rund um das Wikingeck ist mit Altlasten verseucht. Der Kreis fordert vom Bund die Übernahme eines Großteils der Sanierungskosten. Foto: Robert Keil

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Im Streit um die Übernahme der Sanierungskosten für das mit Altlasten verseuchte Wikingeck in Schleswig haben Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Umweltminister Tobias Goldschmidt einen Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing gesc...

Beim Kreis wähnte man sich kurz vor dem Ziel. Die Zusage des Bundes, sich mit gut 60 Prozent an den Kosten der Sanierung der mit Altlasten verseuchten Schlei rund ums Wikingeck zu beteiligen, hielt man nur noch für Formsache. Dann der Schock, als der Bund mitteilte, sich lediglich noch mit zwölf Prozent an den Kosten zu beteiligen. Damit standen die gesamte Planung, der Sanierungsstart noch in diesem Jahr, ja das gesamte Vorhaben plötzlich infrage.

Nun wandten sich Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Umweltminister Tobias Goldschmidt in einem Brief an den zuständigen Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Bund will nur für sein Eigentum die Kosten tragen

In ihrem Schreiben wiesen die beiden Landesminister den Bundesverkehrsminister darauf hin, dass Grundlage der Planung „die öffentliche Zusage Ihres Hauses, zwei Drittel der Sanierungskosten zu übernehmen“ gewesen sei. Auch sei seitens des Bundesverkehrsministeriums stets betont worden, „dass der Bund zumindest den Kostenanteil tragen wird, der sich aus der Verpflichtung aus dem Eigentum ergibt“.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Der Bund ist nämlich neuerdings nur noch bereit, für die zwölf Prozent der Fläche, die sich laut Grundbuch im Bundeseigentum befinden, die Sanierungskosten zu übernehmen. Der Kreis hingegen ist der Auffassung, dass der Bund als Eigentümer der Schlei für den gesamten verseuchten Schleibereich am Wikingeck verantwortlich ist – und zwar in der Ausdehnung, wie sie zu Beginn der Verunreinigung in den 1920er-Jahren vorhanden war. Insgesamt werden die Kosten für die Sanierung auf mehr als 30 Millionen Euro taxiert.

Grundbucheinträge sind nicht aktuell

Diese Sicht auf die Verantwortung bekräftigen Sütterlin-Waack und Goldschmidt in ihrem Brief an Verkehrminister Wissing. „Das Eigentum des Bundes an der Schlei als Bundeswasserstraße ist zwischen allen Beteiligten unstreitig.“ Es habe aber bis heute nicht für alle Flächen eine entsprechende Berichtigung des Grundbuches gegeben, räumen sie ein, um sogleich festzustellen:

Zudem habe ein Rechtsgutachten ergeben, dass auch kleinere Teile der landseitigen Flächen dem Eigentum des Bundes zuzurechnen seien. Ausschlaggebend für die Zuordnung als Eigentum sei nämlich die frühere, zum Zeitpunkt der Übertragung der Bundeswasserstraßen an die Bundesrepublik Deutschland bestehende Mittelwasserstandslinie.

Diese Zuordnung sei von Wissings Ministerium zugeordneten Stellen selbst ins Feld geführt worden. So gehe nach Aussage der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt der Bund davon aus, dass generell nicht das Grundbuch, sondern die alte Wasserlinie für die heutigen Eigentumsverhältnisse maßgeblich ist. Diese Auffassung sei bereits höchstrichterlich bestätigt worden.

Bundesregierung soll ihre Zusagen einhalten

Der schlechte Zustand der Schlei verlange ein verlässliches Agieren aller beteiligten Akteure, so Sütterlin-Waack und Goldschmidt weiter. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihre Zusagen einhält und die notwendigen Schritte einleitet, um ihrer finanziellen Verantwortung gerecht werden zu können.“ Dazu gehöre, die Eigentumsfrage klarzustellen, die Finanzierungsvereinbarung zum Abschluss zu bringen und die Sanierung, wie geplant, zügig in Angriff zu nehmen.

„Die Menschen in der Region haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit einerseits und den Schutz ihrer natürlichen Lebensgrundlagen andererseits.“ Mit der Aufforderung: „Wir sollten die Probleme jetzt lösen“, endet das Schreiben.

Rechtsgutachen soll Bundesregierung überzeugen

Ungeachtet dessen hat man beim Kreis die Hoffnung noch nicht aufgegeben, das Bundesverkehrsministerium von seiner Verantwortung überzeugen zu können, gut 60 Prozent der Sanierungskosten zu übernehmen. Dabei helfen soll ein Rechtsgutachten von Professor Alexander Proelß, ein Experte für Seevölkerrecht an der Universität Hamburg, das noch im Dezember in Auftrag gegeben wurde. Mit einem Ergebnis wird noch in diesem Monat gerechnet.

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