Corona-Demonstration in Flensburg
Verstöße gegen Maskenpflicht: „Spaziergängern“ drohen 150 Euro Geldstrafe
Verstöße gegen Maskenpflicht: „Spaziergängern“ drohen 150 Euro Geldstrafe
Verstöße gegen Maskenpflicht: „Spaziergängern“ drohen 150 Euro Geldstrafe
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Bußgelder wegen Teilnahme an den unangemeldeten Demonstrationen können dagegen nicht verhängt werden. Diese könnten sich höchstens gegen die Versammlungsleitung richten, die bisher jedoch nicht existierte.
Seit Neujahr muss bei allen Versammlungen mit Kundgebungscharakter in Flensburg ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zahlreiche Teilnehmer der unangemeldeten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen verstießen am Wochenende gegen die Maskenpflicht.
Die Polizei nahm an der Hafenspitze die Personalien bei mehreren sogenannten „Spaziergängern“ auf. Diesen droht nach dem Bußgeldkatalog zum Infektionsschutz des Landes Schleswig-Holstein nun eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Betrag.
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Wie Oberbürgermeisterin Simone Lage in einem Schreiben an Stadtpräsident Hannes Fuhrig und die Ratsfraktionen mitteilt, hat das Innenministerium mit Erlass vom 17. Dezember die sogenannten Spaziergänge als Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes eingestuft und damit bestätigt, dass diese anzumelden sind.
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Dies ist in Flensburg bisher nicht passiert. Konsequenzen haben die Demonstranten jedoch nicht zu erwarten. „Das Innenministerium erklärt, dass ein Bußgeld nur an die Versammlungsleitung, nicht aber an die Teilnehmenden adressiert werden kann. Fehlt eine Versammlungsleitung, kann in der Konsequenz die begangene Ordnungswidrigkeit nicht zugeordnet und das Bußgeld nicht adressiert werden.“
Ordnungsbehörden und Polizei sind seitens des Landes angewiesen, die „Spaziergänge“ zu begleiten und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.