Amtsgericht Husum

Vom Mieter angezeigt: Sohn baute 117 Pflanzen Marihuana bei Mutter im Schuppen an

Sohn baute 117 Pflanzen Marihuana bei Mutter im Schuppen an

Sohn baute 117 Pflanzen Marihuana im Schuppen an

SHZ
Husum
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Symbolbild: Die Polizei fand 117 Marihuana Pflanzen in einer Gemeinde auf Eiderstedt. Foto: William Archie, Detroit Free Pre/shz.de

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Im September 2019 fand die Polizei eine Marihuana-Plantage im Schuppen auf einem Grundstück in einer Gemeinde auf Eiderstedt. Das Grundstück gehörte einer Frau, die Plantage ihrem Sohn und der Mieter rief die Polizei.

Das Amtsgericht Husum hat am Donnerstagnachmittag einen 39-Jährigen Nordfriesen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer Bewährung von drei Jahren verurteilt. Grund dafür war der Anbau von Marihuana über mehrere Monate.

Am 11. September 2019 fand die Polizei in einem Schuppen in einer Gemeinde auf Eiderstedt 117 Marihuana-Pflanzen mit einem Ertrag von 42 Gramm. Die Pflanzen waren nach Angaben der Polizei bis zu einem Meter groß und der Schuppen befand sich auf dem Grundstück der Mutter des Angeklagten, die selber dort aber nicht wohnte.

Marihuana-Plantage im Schuppen der Mutter

Sie hat die Wohnung in dem Haus vermietet und nach Angaben des Angeklagten und des Zeugen lediglich den Schuppen besessen und sich um die Gartenpflege gekümmert. Sie wurde als Beteiligte ebenfalls angeklagt, die Aussage verweigerte sie allerdings.

Der Angeklagte, ihr Sohn, gestand schon zu Beginn der Verhandlung die Tat. „Ich gebe meinen Teil zu. Ich kiffe schon länger und wollte selber mal anbauen, weil es auf Dauer auch sehr teuer war. Es tut mir leid, dass ich meine Mutter da mit reingezogen habe“, lies der Angeklagte durch seine Verteidigung verlesen. Der Angeklagte, wohnhaft in Heide, fuhr regelmäßig zu seiner Mutter um ihr im Garten zu helfen, nebenbei habe er im Schuppen Marihuana angebaut.

Nach Streitereien mit der Vermieterin zeigte der Mieter sie an

Bei dem Zeugen der Verhandlung handelte es sich um einen ehemaligen Vermieter der Mutter. Der erzählte, dass es immer wieder mit der Vermieterin zu Streitereien gekommen war. Das Marihuana in dem Schuppen sei ihm durch Lampen und den Geruch aufgefallen. Darauf angesprochen, habe die Vermieterin alles abgestritten, so der ehemalige Mieter. „Nach einigen Streitereien hat es mir dann gereicht und ich habe die Polizei gerufen“, so der Zeuge.

Die Polizei fand daraufhin im Schuppen zwei Hinterräume mit Dünger, Notizen zum Anbau von Marihuana, Leuchtstoffröhren und weiteren Anbaumaterialien. Auch wenn die Angeklagte vor der Polizei vorgab, nichts zu wissen und nach Angaben ihres Sohnes nichts damit zu tun hatte, wurde sie dennoch mit bestraft. Grund dafür war das Wissen über die Tat ihres Sohnes und dass sie die nicht verhindert hat. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt.

Zu den Bewährungsauflagen des Angeklagten gehört eine Geldzahlung von 1500 Euro, sowie einer Bewährungshilfe und sechs Drogentests innerhalb der nächsten drei Jahre. Die verteidigenden Anwälte haben nun eine Woche Zeit um Einspruch einzulegen, danach wird das Urteil rechtskräftig.

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