Lübecker Weihnachtsmärkte 2021

Von Zugangskontrollen bis Maskenpflicht: Das muss beachtet werden

Von Zugangskontrollen bis Maskenpflicht: Das muss beachtet werden

Von Zugangskontrollen bis Maskenpflicht

SHZ
Lübeck
Zuletzt aktualisiert um:
Die Stadtverwaltung möchte mit den erlassenen Regeln größtmögliche Sicherheit beim Weihnachtsmarktbesuch geben. Foto: Reinhard Steenbeck/shz.de

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Sechs Veranstaltungsbereiche in der Lübecker Innenstadt stehen bereit – aber worauf müssen sich die Besucher einstellen?

Wer Weihnachtsmärkte landauf-landab besuchen möchte, hat dazu nach der Corona-Zwangspause im vergangenen Jahr jetzt zwar wieder Gelegenheit, doch sorgen die unterschiedlichen Hygieneregeln vielfach für Verwirrung. Im Fall der Lübecker Weihnachtsmärkte sind die Regularien jedoch klar festgelegt: „Die Hansestadt hat sich für ein verantwortungsvolles Konzept aus 2G – geimpft oder genesen – und Maske entschieden, um den Lübecker, Gästen und Betreiber gleichermaßen eine größtmögliche Sicherheit beim Weihnachtsmarktbesuch zu geben“, teilte die Stadtverwaltung mit.

Und das gilt für den traditionellen Weihnachtsmarkt auf dem Markt am Rathaus, den Maritimen Markt auf dem Koberg, den Sternenwald auf dem Schrangen sowie für den Historischen Markt und den Märchenwald am Fuße der Marienkirche sowie im Weihnachtswunderland am Europäischen Hansemuseum im Marktbereich mit Weihnachtsbühne und im Glasdome.

Weiterlesen: Lübeck, Malente, Eutin: Diese Regeln gelten auf den Weihnachtsmärkten

Am Einlass zu den Märkten wird der 2G-Nachweis und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes kontrolliert.

Soweit der Impf-, Genesenen-Nachweis per QR-Code erfolgt, werde dieser laut Stadt vom Betreiber oder Veranstalter mit der Cov-Pass-Check-App des Robert-Koch-Instituts überprüft. Ansonsten sei der Impfausweis mit den entsprechenden Impfeinträgen vorzuweisen. Der Identitätsabgleich erfolge anhand eines amtlichen Lichtbildausweises. „Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden“, hieß es weiter. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können weiterhin mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.

Punschtrinken mit Maske?

Wie in Restaurants gilt auch auf dem Lübecker Weihnachtsmärkten: Während des Verzehrs von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden – wenn man am Platz stehen bleibt und nicht umherläuft.

Im Weihnachtswunderland am Hansemuseum gilt die Maskenpflicht und im Marktbereich mit Weihnachtsbühne und im „Glasdome“ zusätzlich die 2G-Regel. Und für das Markttreiben in der Geschäftsstraße und Fußgängerzone Breite Straße gilt die allgemeine Maskenpflicht in der Altstadt.

Eine Übersichtskarte zur Maskenpflicht und Veranstaltungsbereichen mit 2G-Zugang ist online abrufbar unter www.luebeck.de/maskenpflicht. Infos zu allen Lübecker Weihnachtsmärkten sind online abrufbar. Weitere Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 0451/122-2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.

Rückblick: Weihnachtsmärkte 2021: Aufbau läuft auf vollen Touren

Mehr lesen