Sylt

Warum das Campen in freier Natur auf der Insel verboten ist

Warum das Campen in freier Natur auf der Insel verboten ist

Warum das Campen in freier Natur auf der Insel verboten ist

Martin Tschepe, shz.de
Westerland
Zuletzt aktualisiert um:
Wildcampen auf Sylt? Das ist verboten. Foto: Martin Tschepe/shz.de

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Das Wohnmobil oder den Camper-Van abstellen, wo man möchte: Auf Sylt keine gute Idee. Warum das Übernachten in freier Wildbahn tabu ist und was den Regelbrechern auf der Insel droht.

Ein strahlend schöner Tag auf Sylt. Früh am Morgen stehen auf dem Parkplatz „Kilometer vier“ zwischen Hörnum und Rantum ein paar Wohnmobile. Der Strandabschnitt hinter der Dünenkette ist bei Kitesurfern ein beliebter Spot. Ein paar Gestalten sind eben aus den Fahrzeugen gestiegen, sie sind aber maulfaul. Fragen beantworten sie nicht. Ob es sich um übernächtigte Surfer handelt oder um Urlauber, die eben erst vorgefahren sind, bleibt also unklar.

Wer die Strecke in den Süden der Insel regelmäßig abfährt, sieht speziell früh am Morgen und abends immer wieder abgestellte Camper, moderne, sündhaft teure, riesige Mobile sowie ältere, womöglich ähnlich wertvolle Modelle, etwa VW-Busse aus den 1980er-Jahren. Was machen die da?, fragt sich vermutlich manch ein Passant. Nächtigen die Urlauber auf dem Parkplatz. Und falls ja: Stört das überhaupt jemanden? Sieht nicht danach aus. Warum auch? Wenn die Leute ihren Müll wieder mitnehmen und auch sind nix anstellen. Kein Problem, könnte man meinen.

Freies Übernachten nur auf der Durchreise – also nicht auf Sylt

Wildcampen ist aber verboten, auf der Insel tabu. Mit diesen Worten lassen sich die Auskünfte der Gemeinden zum Thema knapp zusammenfassen. Generell bestehe laut Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland „die Möglichkeit, auf geeigneten Parkflächen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit eine Nacht im Wohnmobil zu übernachten“, sagt René Petersen auf Nachfrage von shz.de. Petersen arbeitet bei der Inselverwaltung der Gemeinde Sylt und beim Amt Landschaft Sylt, er ist Sachbearbeiter für die Themen Verkehr und Bußgelder. Durchreisende dürften sich also eine Nacht lang in ihrem Fahrzeug hinlegen. Eigentlich. Aber auf Sylt sei eine Durchreise beziehungsweise Weiterreise nicht möglich, so Petersen, und deshalb sei „das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen nicht zulässig“.

Auch Ausnahmen würden generell nicht erteilt. „Wildcamper-Fälle“ kämen allerdings nur selten vor auf Sylt, seien „nur marginal zu verzeichnen und daher auch nicht als Problem anzusehen“. Sollte indes jemand auf frischer Tat ertappt werden, dann „erfolgt eine Nachberechnung als unerlaubte Sondernutzung sowie ein entsprechendes Bußgeldverfahren“. Die genaue Höhe dieses Bußgelds mag der Mann der Verwaltung nicht nennen, diese richte sich „nach Art, Dauer und weiteren Umständen des Einzelfalls“. Ob innerorts oder außerorts wild gecampt werde, sei dabei übrigens unerheblich. „Allein das Abstellen eines Wohnmobils ist jedoch regulär im Rahmen der StVO möglich“, lediglich das Übernachten sei verboten. Ihm seien „keine zentralen Standorte auf Sylt bekannt“, an denen häufig Wohnmobile stünden, sagt Petersen. 

Welche Orte sind bei Wildcampern auf Sylt besonders beliebt?

Nikolas Häckel, Bürgermeister der Gemeinde Sylt, erklärt auf Anfrage: „Campen ist nur auf den ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt.“ Wildcampen ist auf Sylt auch aus seiner Sicht kein größeres Problem, in den Sommermonaten komme es „häufiger vor als in den anderen Jahreszeiten“. Ertappte Camper würden „angesprochen und erhalten den Hinweis, dass sie bitte einen Campingplatz aufsuchen müssen“. Wer diesem Hinweis nicht nachkomme oder „öfters beim Wildcampen“ angetroffen werde, müsse mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen. Laut Bürgermeister gibt es auf Sylt „keinen bestimmten Ort“, den Wildcamper immer wieder aufsuchten. „Das Wildcampen erfolgt auf unterschiedlichen Parkplätzen.“

Viele Stunden später an diesem Tag, an dem früh morgens die drei Wohnmobile bei „Kilometer Vier“ standen: Auf einem Platz zwischen Kampen und List parken neben vielen PKWs auch ein paar Wohnmobile und Kleinbusse. Sollten solche Fahrzeuge auch am Abend noch nicht weggefahren worden sein, dann, sagt die Lister Kurdirektorin Maiken Neubauer, „informiert unsere Überwachungskraft jeden Camper, dass er nicht über Nacht bleiben darf - mit der Bitte, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten“. Bereits an diesem Nachmittag ist die besagte Überwachungskraft voll in Aktion. Der Mann verteilt entlang der kleinen, holperigen Straße in Richtung Ellenbogen Strafzettel an den Windschutzscheiben der Autos, die verbotswidrig am Wegrand abgestellt worden sind. Ob er nachts wohl nochmal vorbeischaut auf dem Stellplatz, um potenzielle Wildcamper zu stellen?

Mehr lesen