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Warum die Stadt Köln ein Haus in Wyk besitzt – und es nicht los wird

Warum die Stadt Köln ein Haus in Wyk besitzt – und es nicht los wird

Warum Köln ein Haus in Wyk besitzt – und es nicht los wird

Moritz A. Rohlinger
Wyk auf Föhr/Vyk
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Dieses Gebäude am Amselweg 2 befindet sich m Besitz der Stadt Köln. Foto: Nils Leifeld

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Über 600 Kilometer trennen Köln und Föhr voneinander. Die Stadt besitzt auf der nordfriesischen Insel ein Grundstück inklusive Haus. Nun will die Verwaltung die Immobilie loswerden – doch das ist gar nicht so einfach.

Ein eigenes Häuschen an der Nordsee, auf Sylt oder in St. Peter-Ording, oder zumindest am Wattenmeer auf Föhr, das klingt nach einer traumhaften Vorstellung. Doch wer kann sich sowas heutzutage noch leisten? Die Stadt Köln kann.

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts besitzt sie ein Grundstück in Wyk auf Föhr, nicht weit vom Strand. Seit 1930 steht dort ein Schullandheim samt Hausmeisterhaus. Vor vier Jahren beschloss der Stadtrat, es zu veräußern. Seitdem ist jedoch nichts passiert. Nutzer ist ein Kindergarten, der nun seinen Auszug angekündigt hat.

Schullandheim im norddeutschen Stil

Backsteinfassade, Krüppelwalmdach, klassischer norddeutscher Stil und das nur wenige hundert Meter Luftlinie vom Sandstrand entfernt. Das Grundstück fasst satte 3266 Quadratmeter. Doch was nach begehrter Lage und schwindelerregenden Immobilienpreisen klingt, liegt bei der Stadt Köln brach.

Dabei hat sie das ehemalige Schullandheim in den 1970ern sogar mit einem Anbau erweitert. Doch das Kinderheim wurde später geschlossen. Auch Pläne der Jugendhilfe Köln, dort „schwererziehbare“ Jugendliche zu betreuen, sind gescheitert. Also hat die Eigentümerin den Bau an soziale Träger vermietet.

Kindergarten bekommt neues Zuhause

Das Anwesen am Amselweg 2 ist Heimat eines Kindergartens der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig (ADS). Auf Anfrage der Kölnischen Rundschau erklärte die Geschäftsführung, dass das Amt Föhr-Amrum der Einrichtung einen neuen Standort zu Verfügung stellt. Zum bisherigen Standort könne sie keine Angaben machen. Der Kindergarten zieht also aus. Das scheint bei der Stadt Köln noch nicht angekommen zu sein.

Denn die teilte auf Anfrage mit, dass die Mietverhältnisse von den Mietern bereits vor einiger Zeit gekündigt wurden, die Kita aber nicht auszog, sondern den Betrieb gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts bis heute fortsetzt. Zudem erklärte die Verwaltung: „Die Stadt erzielt mit dem Objekt keine Überschüsse, vielmehr können mit den Einnahmen gerade die laufenden Kosten und notwendigsten Reparaturen beglichen werden.“ Das bedeutet für die Stadt, dass sie demnächst mit dem Schullandheim Verluste machen könnte, sollte sie keinen Nachmieter finden oder die Immobilie verkaufen.

Warum der Verkauf der Immobilie in Wyk einen Haken hat

2010 hat die Stadt Köln den Trägern die Immobilie zum Kauf angeboten. Ein Interesse daran äußerte die Geschäftsführung der ADS auch gestern nicht. Dabei hat die Kommune das Schullandheim zum „niedrigen Verkehrswert“ angeboten – dennoch erfolglos. Das wertvoll klingende Areal hat einen Haken: Im Bebauungsplan ist eine Nutzung für Kinder und Jugendliche vorgeschrieben.

Nach dem Ratsbeschluss von 2018 hat die Stadt Köln die Immobilie auch der Stadt Wyk und dem Kreis Nordfriesland angeboten, doch beide lehnten ab. In der direkten Nachbarschaft werden übrigens reihenweise Ferienhäuser- und Wohnungen zur Miete für Urlauber angeboten.

Die Politik fordert eine Lösung

Dass die Stadt trotz Ratsbeschluss noch keinen Vollzug melden konnte, rief die Politik in Nordrhein-Westfalen auf den Plan. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite und Christtraut Kirchmeyer fragten zur nächsten Sitzung am 21. November beim Liegenschaftsausschuss zum Sachstand des beschlossenen Verkaufs nach. Bereits beim Beschluss 2018 sagte der frühere Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Jörg Frank, dass die Stadt an einem Mehrwert teilhaben müsse, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert.

Wenn dort Häuser gebaut werden dürften, wäre das Anwesen wohl einen Millionenbetrag wert. Aktuell verhandelt die Stadt „mit einer staatlichen Einrichtung über die Bestellung eines Erbbaurechts für eine Gemeinwohleinrichtung, die dort auch ohne Änderung des Bebauungsplans realisiert werden kann“. Ohne eine Änderung dieses Bebauungsplans scheint ein Verkauf utopisch.

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