Blinde Zerstörungswut

Wie die Stadt Niebüll Vandalismus am Busbahnhof verhindern will

Wie die Stadt Niebüll Vandalismus am Busbahnhof verhindern will

Wie Niebüll Vandalismus am Busbahnhof verhindern will

SHZ
Niebüll
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Die Behinderten-Toilette am Niebüller Busbahnhof ist noch geöffnet. Foto: Arndt Prenzel/shz.de

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Nicht zum ersten Mal musste die öffentliche Toilette am Busbahnhof gesperrt werden. Sie wurde mutwillig beschädigt.

Blinde Zerstörungswut ist in Niebüll schon länger ein Problem. Immer wieder geht es etwa an der Wehle rund, aber auch am ZOB oder auf Spielplätzen. Auch die öffentliche Toilette am Busbahnhof ist betroffen. Sie wurde geschlossen, nicht zum ersten Mal.

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Schon in der Vergangenheit wurden dort Waschbecken aus der Wand gerissen. Zuletzt geschah dies 2020, die Stadt musste eine vierstellige Summen aufwenden. Jetzt ist es wieder soweit. „Nun soll ein unkaputtbares Waschbecken wie an der Autobahn eingebaut werden“, sagte der Vorsitzendes des Bauausschusses, Holger Jessen, in der jüngsten Sitzung des Gremiums.

Gelage an der Grillhütte

Er berichtete auch davon, dass in der Toilette Schmierereien festgestellt worden sind. Damit nicht genug: Am Spielplatz Holunderring hat die Stadt eine Grillhütte aufstellen lassen. Eine gute Sache für die Nachbarschaft. Leider kommen nun gerade am Abend jüngere Leute, die anderes im Sinn haben: Zumeist ist es der Konsum von Drogen oder Alkohol.

Das veränderte Trinkverhalten besonders in den Nachtzeiten auf öffentlichen Plätzen verstärkt die unter Jugendlichen meist schon vorhandenen Gruppendynamiken offenbar noch zusätzlich. Durch Alkohol werden die Hemmungen verringert, fremdes Eigentum zu beschädigen. Und so gab es auch an der Grillhütte schon Sachbeschädigungen.

Videoüberwachung

Die Stadt versucht, Vandalismus einzuschränken: Zur Absicherung des Außengeländes der Alwin-Lensch-Schule wird eine Videoüberwachung installiert. Die Kamera soll die Geschehnisse werktags jeweils von 18 bis 6 Uhr sowie am Wochenende rund um die Uhr aufnehmen. Videoüberwacht werden darf lediglich der Schulhof, der angrenzende Gehweg nur im Randbereich.

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Vandalismus kann für die Täter teuer werden: Beschädigungen von öffentlichen Einrichtungen wie Denkmäler, Bushaltestellen oder Straßenlaternen hat der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (Paragraf 304) geregelt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

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