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Wird wegen Murks-Masken von Jens Spahn jetzt doch weiter ermittelt?

Wird wegen Murks-Masken von Jens Spahn jetzt doch weiter ermittelt?

Wird gegen Jens Spahn jetzt doch weiter ermittelt?

Eckard Gehm/shz.de
Berlin
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Eine Maske des Modells ZX-168. Die hatte das Bundesgesundheitsministerium an ein Pflegeheim in Boostedt geschickt. Ihre Filterleistung war mangelhaft Foto: sh:z

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Fünf Menschen starben bei einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim in Boostedt, Ermittlungen wegen mutmaßlich mangelhafter Masken stellte die Staatsanwaltschaft Kiel aber ein. Dagegen ist jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde eingegangen.

Wiebke Hoffelner, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens. „Wir behandeln es als sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellungsentscheidung der Kieler Staatsanwaltschaft.“

Filterleistung der Masken war mangelhaft

Im Dezember 2020 hatte das Ministerium von Jens Spahn (CDU) 1000 Corona-Schutzmasken an ein Pflegeheim in Boostedt geliefert. Deren Filterleistung war laut Kieler Gesundheitsministerium mangelhaft, die Behörde warnte vor der Verwendung der KN95-Masken mit der Modell-Nummer ZX-168. Schlagzeilen machte der Fall, weil es in dem Pflegeheim trotz strengster Hygienevorschriften 33 Infizierte gab und fünf Bewohner starben. Welche Rolle die mangelhaften Schutzmasken dabei spielten, ist bis heute ungeklärt.

In der Hoffnung, die unbekannten Importeure der Masken würden zur Rechenschaft gezogen, erstattete der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi Strafanzeige. Schließlich betrug die Partikel-Filterleistung der Masken aus China laut behördlichen Tests nur 61 Prozent, vorgeschrieben sind 95 Prozent.

„Behauptung des Ministeriums ist wahrheitswidrig und irreführend“

Um so überraschender die Begründung, mit der die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren eingestellt hat: Das Bundesgesundheitsministerium habe mitgeteilt, die Masken hätten „die Prüfkriterien des Corona-Kabinetts der Bundesregierung eingehalten“.

Loris Fabrizio Mainardi hat deswegen Beschwerde eingereicht. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte die Auskunft des Ministeriums nicht als entlastend werten dürfen. Mainardi ist überzeugt: „Die Behauptung, wonach die Masken die Prüfkriterien des Corona-Kabinetts eingehalten hätten, erweist sich als wahrheitswidrig beziehungsweise irreführend.“

Prüfung der Masken im Schnellverfahren

Hintergrund ist das umstrittene Schnellverfahren, mit dem das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020 vereinfachte „Prüfkriterien für Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken“, CPI genannt, festgelegt hatte. So kamen offenbar mangelhafte Chargen in Umlauf, darunter die ZX-168-Masken, die das Ministerium unserer Redaktion gegenüber weiter als „qualitätsgeprüft“ bezeichnet.

Mainardi erklärt: „Das Testverfahren des Bundesgesundheitsministerium ist dem begründeten Vorwurf unbotmäßiger Verkürzung sogar der minimalen Nottest-Anforderungen ausgesetzt.“ Doch selbst mit dem verkürzten Verfahren hätte eine Filterleistung von 95 Prozent, wie auch auf der Packung angegeben, nachgewiesen werden müssen.

Bundesgesundheitsministerium hält Testergebnisse geheim

Zu welchen Ergebnissen das Bundesgesundheitsministerium gekommen ist, hält es allerdings geheim. Die Testprotokolle fallen angeblich unter den „Geschäftsgeheimnisschutz“ der Unternehmen.

Nach Ansicht von Mainardi Grund genug, weiter zu ermitteln, zumal die Staatsanwaltschaft auch geltend mache, eine möglicherweise mangelhafte Filterleistung der Masken sei zum Zeitpunkt des Imports nicht bekannt gewesen und habe sich erst im Nachhinein herausgestellt.

Waren die Masken in Deutschland nicht nicht verkehrsfähig?

Weiterer Knackpunkt: Erst die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) aus dem Frühjahr 2021 erlaubte es dem Bundesgesundheitsministerium, Produkte des medizinischen Bedarfs selbst zu beschaffen und in Verkehr zu bringen.

Der Luzerner Jurist glaubt daher, dass vor diesem Zeitpunkt verkürzt CPI-getestete Masken in Deutschland gar nicht verkehrsfähig gewesen seien. Das Bundesgesundheitsministerium bestreitet das auf Nachfrage. Eine Sprecherin sagte: „Auch davor erlangten positiv getestete Masken durch Sonderzulassung Verkehrsfähigkeit.“

Generalstaatsanwaltschaft überprüft Kieler Entscheidung über Beschwerde

Wie geht es jetzt weiter? Wiebke Hoffelner, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft: „Die Beschwerde wird zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Kiel gegeben.“ Das Ergebnis der Entscheidung werde dann der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt. „Sollte die Beschwerde begründet sein, wird die Staatsanwaltschaft Kiel mit der Fortführung des Verfahrens beauftragt.“

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