Niebüll

Zeugen geschockt: Softairwaffe sorgt für Polizeieinsatz in den Uhlebüller Straße

Zeugen geschockt: Softairwaffe sorgt für Polizeieinsatz

Zeugen geschockt: Softairwaffe sorgt für Polizeieinsatz

SHZ
Niebüll
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Zeugen riefen am Montagabend in Niebüll die Polizei. Foto: Arndt Prenzel/shz.de

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Zeugen meldeten der Polizei, dass zwei männliche Personen am Niebüller ZOB mit einer Waffe hantierten.

Bürger haben am Montagabend aufgepasst. Ihnen war aufgefallen, dass zwei männliche Personen am Niebüller ZOB mit einer Waffe hantierten.

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Einsatzkräfte der Polizei nahmen die Verfolgung auf. Die beiden Flüchtigen wurden in einem Bus der Autokraft in der Uhlebüller Straße gestellt. Dort wurde eine Softairwaffe sichergestellt. Dies wird eine Anzeige zur Folge haben.

Erwerb ist nicht verboten

Laut Polizeipressestelle ist der Erwerb ab 14 Jahren nicht verboten. Das Führen ist jedoch verboten, wenn diese Waffe zugleich den Tatbestand der „Anscheinswaffe“ erfüllt, das heißt, wenn man sie offen zeigt. Damit ist gemeint, dass diese Waffe als echte Waffe verwechselt werden kann.

Da Softairwaffen als sogenannte „Anscheinswaffen“ gelten, dürfen diese ohne entsprechende Erlaubnis nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Transport in verschlossenem Behältnis ist jedoch zulässig. Dies war nicht der Fall.

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