Leinenpflicht und Hundestrände

Zum Saisonstart auf Sylt: Diese Regeln gelten jetzt für Hunde auf der Insel

Zum Saisonstart auf Sylt: Diese Regeln gelten jetzt für Hunde auf der Insel

Diese Regeln gelten jetzt für Hunde auf der Insel

SHZ
Sylt
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Hinweisschild zum Hundestrand. Foto: Martina Berg viaimago-images/shz.de

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Von der Leinenpflicht bis zu Hundestränden müssen Hundehalter auf Sylt jetzt einiges beachten. Naturbotschafterin Stella Kinne erklärt, warum die Regeln in der Saison so wichtig sind.

Mit dem Saisonbeginn auf Sylt und der Wiederkehr größerer Touristenmassen gelten auch strengere Regeln für Hunde und ihre Frauchen und Herrchen: Seit dem 15. März bis zum 31. Oktober dürfen sich die Vierbeiner nur noch an den 16 Hundestränden auf der Insel ohne Leine aufhalten.

Brut- und Setzzeit auf Sylt

„Ab März fängt die Brut- und Setzzeit vieler Vögel auf der Insel an“, erklärt die Sylter Naturschutzbotschaftertin Stella Kinne. „Egal ob in der Marsch, Heide oder in den Dünen, die Insel ist Kinderstube von vielen Vögeln und Tieren, die es zu schützen gilt“, so Kinne weiter. Die Naturbotschafterin ergänzt: „Viele wissen es nicht, aber auch am Strand brüten Vögel wie zum Beispiel der Sandregenpfeifer.“ Durch die Leinenpflicht sollen die teils seltenen Arten nicht durch frei umherlaufende Hunde verschreckt werden, um ungestört zu brüten.

Häufig beobachte Stella Kinne dennoch Hundehalter, die ihre Tiere an besagten Stellen frei herumlaufen ließen. „Ich verstehe auch die Leute, weil viele gar nicht wissen, warum sie ihren Hund anleinen müssen.“ Sie möchte sich deswegen für mehr Aufklärung einsetzen. „Die Menschen müssen verstehen, warum es welche Regeln gibt, dann halten sie sich auch daran.“

Hundestrände auf Sylt

Mit Ausnahme von Westerland und Rantum ist das Gassigehen an der Wasserkante jedoch angeleint inselweit erlaubt, sofern die Strandaufgänge bei den Hundestränden genutzt werden. Neben den Hundestränden von List bis Hörnum können die Tiere auch in den Hundefreiläufen wie am Flughafen Westerland herumtollen.

Leinenpflicht beinahe inselweit

Auch abseits vom Strand gilt die Leinenpflicht an zahlreichen Orten auf der Insel: In den Sylter Naturschutzgebieten, um beispielsweise brütende Vögel oder die Schafe am Deichvorland nicht zu verschrecken und zu gefährden, im gesamten Ortsteil Westerland inklusive der Promenade sowie in ganz List einschließlich des Ellenbogens, bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Märkten, Friedhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Parks und auf Wald-, Grün- und Sportflächen.

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