Corona-Krise
Ausländische Autos: Ministerium verlängert Frist für Ausfuhr
Ausländische Autos: Ministerium verlängert Frist für Ausfuhr
Ausländische Autos: Ministerium verlängert Frist für Ausfuhr
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Das Außenministerium rät weiterhin von allen Reisen aus Dänemark ab. Daher gibt die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr ausländisches Auto genutzt haben, um im Frühjahr 2020 nach Dänemark zurückzukehren, jetzt mit einer Fristverlängerung die Möglichkeit, den Wagen bis zum 31. Juli wieder außer Landes zu bringen.
Da die Corona-Pandemie weiter anhält, rät auch das dänische Außenministerium weiterhin von allen Reisen aus Dänemark bis einschließlich der Osterferien ab.
Einige Dänen, beispielsweise mit Ferienhäusern im Ausland, sind daher immer noch mit ihrem im Ausland zugelassenen Auto in Dänemark gestrandet, nachdem sie damit im Frühjahr 2020 nach Dänemark zurückgekehrt waren.
Über drei Monate mehr Zeit
Nach den geltenden Vorschriften muss das im Ausland zugelassene Auto bis zum 5. April 2021 wieder aus Dänemark ausgeführt worden sein. Die Regierung hat nun allerdings beschlossen, diese Frist bis zum 31. Juli zu verlängern.
„Wenn das Außenministerium von allen Reisen ins Ausland abrät, werden natürlich keine Dänen gezwungen sein, durch Europa zu fahren, um die Zahlung einer hohen Steuer zu vermeiden. Aus diesem Grund verlängern wir jetzt die Frist für die Ausreise aus dem Land bis zum 31. Juli, damit sie warten können, bis sie beispielsweise zu ihrem Ferienhaus im Ausland zurückfahren dürfen“, so Steuerminister Morten Bødskov in einer Pressemitteilung.
Autos dürfen in Dänemark nicht genutzt werden
Die Autos können im Rahmen der geltenden Vorschriften nur einmal importiert und exportiert werden. Die Fristverlängerung umfasst daher nur Fahrzeuge, die sich bereits in Dänemark befinden.
Das Fahrzeug darf innerhalb Dänemarks allerdings weiterhin nur vom Wohnort der Person in Richtung Grenze bewegt werden.
Die Verlängerung tritt am 31. März in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2021. Werden die Autos nicht vor Ablauf der Frist außer Landes gebracht, muss die in Dänemark geltende Zulassungssteuer bezahlt werden.