Deutschland

Dauerblinken geht noch zwei Jahre weiter

Dauerblinken geht noch zwei Jahre weiter

Dauerblinken geht noch zwei Jahre weiter

Henning Baethge, shz/hm
Kiel/Bonn
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Das nächtliche Dauerblinken deutscher Windräder wird erst einmal weiter anhalten. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Nachts blinken die Windräder in der Bundesrepublik – für manch einen ein Ärgernis. Mit dem Dauerblinken sollte eigentlich Mitte kommenden Jahres Schluss sein.

Mitte nächsten Jahres sollte es eigentlich vorbei sein mit dem Dauerärgernis der nachts stets blinkenden Windräder – doch daraus wird erst mal nichts: Die Bundesnetzagentur von Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Frist zur verbindlichen Einführung von „intelligenten“ Blinklichtern, die nur noch dann warnend aufleuchten, wenn sich ein Flugzeug nähert, um anderthalb Jahre verlängert.

Statt bis zum 30. Juni 2021 haben Windmüller nun bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, ihre Anlagen umzurüsten. Für Windparks auf See läuft die Frist zur Einführung dieser sogenannten „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“, kurz BNK, sogar noch ein Jahr länger bis zum 31. Dezember 2023.

Grund für die Verschiebung ist vor allem, dass es nach Einschätzung der Netzagentur nicht genug Angebote gibt, um die gut 13 000 betroffenen Windräder in Deutschland auszustatten. Man gehe „davon aus, dass die derzeit am Markt aktiven und die voraussichtlich demnächst zugelassenen Hersteller nicht in der Lage sind, alle Neu- und Bestandsanlagen bis zum Ablauf des 30. 6. 2021 mit einem luftfahrtrechtlich zugelassenen BNK-System auszustatten“, schreibt die Bonner Behörde von CDU-Mann Altmaier in ihrem Beschluss. Sie folgt damit weitgehend den Wünschen der Branchenvertreter, die im Durchschnitt 20 Monate mehr gefordert hatten und für Anlagen auf hoher See sogar 31 Monate.

Beim Windkraft-Bundesverband BWE begrüßte man die Entscheidung der Netzagentur. „Die Fristverlängerung schafft endlich Planungssicherheit für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“, sagte Geschäftsführer Wolfram Axthelm.

In Kiel zeigte sich der grüne Energieminister Jan Philipp Albrecht weniger zufrieden: „Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren gegenüber dem Bund und den anderen Ländern intensiv für die Einführung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung eingesetzt – daher bedaure ich die erneute Verlängerung der Umrüstungsfrist.“

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