Pandemie

Corona-Arbeitschutzverordnung soll Anfang Februar fallen

Corona-Arbeitschutzverordnung soll Anfang Februar fallen

Corona-Arbeitschutzverordnung soll Anfang Februar fallen

dpa
Berlin
Zuletzt aktualisiert um:
Arbeitsminister Hubertus Heil will das Ende der Vorgaben zum Schutz vor Corona am Arbeitsplatz vorziehen. Foto: Fabian Sommer/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Die Verordnungen zum Schutz vor Corona am Arbeitsplatz sollten eigentlich in zwei Monaten auslaufen. Doch nun geht es viel schneller. Arbeitsminister Heil will am 2. Februar den Schlusstrich ziehen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde.

Begründet wird der Schritt «mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus» und den «allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens». Daher seien «aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich». Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben.

Verordnungen befristet

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.

Ebenfalls am 2. Februar dieses Jahres soll die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche angekündigt und darauf verwiesen, dass sich die Pandemielage stabilisiert habe. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.

Zur Aufhebung der Corona-Arbeitschutzverordnung heißt es, «an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz werden unverbindliche Empfehlungen treten, die Betriebe und Verwaltungen im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen zu können».

Mehr lesen

Das Wort zum Sonntag

Pastorin Cornelia Simon
Cornelia Simon
„Danket dem Herrn, denn er ist freundlich und seine Güte währet ewiglich (Psalm 118,29)“