Kommunalwahl

Seniorenrat: Es reicht die Friedenswahl

Seniorenrat: Es reicht die Friedenswahl

Seniorenrat: Es reicht die Friedenswahl

Apenrade/Aabenraa
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Hans Christian Bock ist eines der Mitglieder des Seniorenrats für die kommenden vier Jahre. Foto: Karin Riggelsen

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Elf Plätze hat der Apenrader Seniorenrat. Weil es jedoch nur elf Bewerber für das Amt gibt, gelten alle als gewählt.

Obwohl die Kommunalwahl erst am 16. November stattfindet, steht schon jetzt fest, wer im Seniorenrat für die Legislaturperiode von 2021 bis 2025 sitzen wird. Da der Seniorenrat elf Sitze hat und es nur elf Bewerber gab, findet eine Friedenswahl (fredsvalg) statt. Das teilte die Kommune Apenrade am Dienstag mit.

Der Seniorenrat für die kommenden vier Jahre besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Annette Frederiksen
  • Dieter Chr. Johannsen
  • Hans Kristian Wollesen
  • Sønnick Andresen
  • Ina Maretti Leiberg
  • Lise Christensen
  • Torben Enevoldsen
  • Ingrid Nielsen
  • Jens-Christian Ingwersen
  • Karsten Kjeldsen
  • Hans Christian Bock

Karen Storgaard Larsen, die kommunale Sozial- und Gesundheitsdirektorin, freut sich über die Nachricht, denn „der Seniorenrat ist ein wichtiger Teil der Demokratie in der Kommune. Die Beratung des Stadtrats in seniorenpolitischen Fragen hat eine große Bedeutung. Deshalb bin ich froh, dass die Interessen der Senioren durch den Seniorenrat auch weiterhin wahrgenommen werden“, sagte sie.

Die bisherige Seniorenratsvorsitzende Hanne Priess Larsen setzt ihre Arbeit, nach dreimaliger Wiederwahl, allerdings nicht fort. Sie sei sich jedoch sicher, dass die Arbeit mit den nun feststehenden Mitgliedern in guten Händen liege, wie sie erklärte. Bei einer konstituierenden Sitzung wird dann der oder die neue Vorsitzende bestimmt.

 

Friedenswahl

Friedenswahlen sind Wahlen, bei denen auf eine Wahlhandlung verzichtet wird, weil nur ein Wahlvorschlag vorliegt.

In Dänemark sind solche Wahlen auf Kommunalebene möglich. Die Gesetzgebung sieht hier vor, dass die eigentliche Wahl dann vier Wochen vor dem Wahltag abgesetzt wird.

In Deutschland sieht das allerdings anders aus, denn das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit der Friedenswahlen im „Wahlgesetz für die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein vom 25. März 1959“ aufgehoben. Aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 im Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, dass Wahlen stattfinden müssen.

Quelle: Wikipedia/Aabenraa Kommune

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