Loddenhoi

Drei Parteien wollen den Jollenhafen legalisieren

Drei Parteien wollen den Jollenhafen legalisieren

Drei Parteien wollen den Jollenhafen legalisieren

Paul Sehstedt
Apenrade/Loddenhoi
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Der kürzlich eingeweihte und seit Jahren viel diskutierte Jollenhafen bei Loddenhoi Foto: Anke Haagensen

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Der kommunale Entwicklungsausschuss will keinen Prozess gegen den Schiedsspruch anstrengen und die Entscheidung der Küstenbehörde abwarten.

Obwohl der umstrittene und augenblicklich ungenehmigte Jollenhafen der erste Tagesordnungspunkt des Entwicklungsausschusses (Vækstudvalg for Land og By) war, fiel das Ergebnis eher spärlich aus: Die Politiker folgten dem Rat der Verwaltung und eines hinzugezogenen Anwalts, keinen Prozess gegen die Entscheidung der Planschiedsstelle (Planklagenævnet) einzuleiten und stattdessen die nachträgliche Legalisierung des Hafens voranzutreiben. Den Flächennutzungsplan für den Strand Loddenhoi (Loddenhøj) hatte die Schiedsstelle Anfang Mai verworfen und aufgehoben.

Da die Umweltschiedsstelle (Miljøklagenævn) bereits drei Monate zuvor eine von der Küstenbehörde (Kystdirektoratet KDI) erteilte Verlängerung der Baugenehmigung von 2014 als nichtig gestempelt hatte, liegt die Bootsanlage ohne Zulassung am Ostseestrand. Hafengegner, die Jollengilde, Politiker, Anwälte und Verwaltungen streiten sich über die Zukunft des Bauwerkes.

Drei sind sich einig

„Die Ausschussmitglieder haben sich darauf geeinigt, sich nicht viel mit dem Thema zu befassen“, erklärte Ausschussvorsitzender Philip Tietje während der anschließenden Pressekonferenz. „Wir wollen die Entscheidung des KDI abwarten, denn davon ist der weitere Verlauf abhängig. Die Parteien Venstre, Schleswigsche Partei und Dänische Volkspartei stimmen dafür, dass wir die rechtliche Legalisierung durchführen und die Option eines Rechtsstreits verwerfen.“

Die Sozialdemokraten stimmten gegen den Vorschlag, da sie den Hafen entfernen möchten.

200.000 Kronen verbraucht

„Die Kommune bewilligte 2016 der Jollengilde einen Zuschuss in Höhe von einer Million Kronen unter anderem für einen Parkplatz, doch 2018 wurde dieser Beschluss dahingehend geändert, dass die Subvention für den Parkplatz ausschließlich verwendet werden darf. Aus den zugänglichen Dokumenten und der Abrechnung geht hervor, dass der Parkplatz höchstens 200.000 Kronen verschlungen hat. Wie verhält sich der Ausschuss dazu?“, lautete eine Frage der Presse an Tietje.

„Rechtlich ist die Lage, dass der Zuschuss in die Zuständigkeit des Technischen Ausschussesd fällt und daher nicht im Entwicklungsausschuss diskutiert wird“, erklärte Ditte Lundgaard Jakobsen, Verwaltungsdirektorin für Technik und Umwelt. „Korrekt ist, dass wir die Jollengilde um eine ausführliche Erklärung über die Verwendung der gesamten Summe gebeten haben.“

Unterschiedlicher Auffassung

„Aus dieser Erklärung geht hervor, dass die Jollengilde eine ganz andere Auffassung des Verwendungszweckes hat als die Politik und die Verwaltung?“, fragte die Presse.

„800.000 Kronen sind nicht für den Parkplatz verwendet worden, und damit wird der Technische Ausschuss sich auseinandersetzen“, erläuterte die Direktorin weiter.

„Zwischen drei Vorstandsmitgliedern der Jollengilde auf der einen Seite und dem Bürgermeister, zwei Stadtratsmitgliedern und dem damaligen Verwaltungsdirektor fand am 6. August 2018 ein Treffen statt, das laut Carsten Lau Kjærgård einen Zustandsbericht und den finanziellen Hintergrund als Thema hatte. Ein Protokoll wurde nicht verfasst. Peter Tietje war auch dabei. Was wurde konkret diskutiert?“, fragte „Der Nordschleswiger“.

„Ich erinnere mich an die Sitzung, die nach dem ersten Abschlag unseres Flächennutzungsplanes durch das Planschiedsgericht nötig war, um auszuloten, ob die Gilde an ihrem Vorhaben festhielt. Vielleicht haben Politiker ihnen mehr in Aussicht gestellt, als vereinbart war“, antwortete Tietje.

Im Anschluss an die Pressekonferenz fragte „Der Nordschleswiger“ Ditte Lundgaard Jakobsen, ob der Kommune die Anlage 2/10e zum Umweltbewertungsgesetz (Miljøvurderingslovens bilag 2/10e) bekannt sei. Dies konnte sie bestätigen. Dieser Anlage zufolge muss auch die Kommune und nicht nur das KDI die Umweltbewertungsregeln einhalten. Die Küstenbehörde wird laut dem Gesetz nicht als alleinig verantwortliche Verwaltung eingestuft, sondern die Kommune auch. 

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