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Corona: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Corona: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Corona: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

dodo
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Arbeitgebern und Arbeitnehmern stellen sich derzeit viele Fragen. Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

Muss ich meine Mitarbeiter aufgrund der Corona-Epidemie nach Hause schicken? Darf ich als Arbeitnehmer meinem Arbeitsplatz fernbleiben, weil ich Angst habe, mich anzustecken? Diese und weitere Fragen rund um den Arbeitsmarkt werden von der Anwaltskanzlei Kanzlei NJORD beantwortet.

Der Coronavirus hat Dänemark weiter fest in Griff. Wie in anderen Ländern auch, ist das öffentliche Leben in Dänemark so gut wie zum Erliegen gekommen – und das mit weitreichenden Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind angesichts der politischen Notverordnungen und Empfehlungen zum Umgang mit der sich ausbreitenden Corona-Epidemie unsicher, wie sie sich zu verhalten haben. Die in Kopenhagen ansässige Anwaltskanzlei „NJORD“ hat deshalb die wichtigsten Fragen gesammelt und beantwortet sie nun auf ihrer Homepage.

So fragen sich viele private Arbeitgeber in Dänemark zum Beispiel, ob sie verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter nach Hause zu schicken? Das müssen sie laut NJORD nicht, allerdings „sind alle Arbeitgeber verpflichtet, für eine gesunde und sichere Umgebung am Arbeitsplatz zu sorgen. Daher ist es wichtig, dass man als Arbeitgeber dazu Stellung nimmt, auf welche Weise man dies sicherstellt und die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus so weit wie möglich vermeidet“, schreibt die Kanzlei.

Die Empfehlung von NJORD lautet daher an alle Arbeitgeber: „Flexible und alternative Lösungen zu suchen, bei denen die Mitarbeiter sich teilweise – falls möglich – zu Hause und teilweise am Arbeitsplatz befinden. Man kann z.B. „wechselweise“ Homeoffice-Tage einführen, bei denen die Mitarbeiter abwechselnd zu Hause und am Arbeitsplatz tätig sind, um die Anzahl der am Arbeitsplatz Anwesenden zu minimieren. Oder man kann mit einzelnen Mitarbeitern individuell vereinbaren, dass sie Urlaub oder Zeitausgleich für Überstunden nehmen.“

Darf ich dem Arbeitsplatz fernbleiben?

Während sich die Arbeitgeber fragen, ob sie ihre Mitarbeiter nach Hause schicken müssen, fragen sich auf der anderen Seite auch viele Arbeitnehmer, ob sie aus Angst, sich bei jemandem anzustecken, vom Arbeitsplatz fernbleiben dürfen.

Auch hier hat NJORD eine klare Antwort: „Nein. Nur in ganz außergewöhnlichen Fällen hat der Mitarbeiter das Recht, zu Hause zu bleiben, aber hier muss in der Regel eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Mitarbeiters vorliegen.“ Ausnahmen seien allerdings möglich, wenn beispielsweise der Partner oder das Kind eines Mitarbeiters, mit dem dieser zusammenwohnt, zu einer besonders gefährdeten Risikogruppe durch beispielsweise Vorerkrankungen gehören.

Wenn der Mitarbeiter allerdings keinen berechtigten Grund habe, dem Arbeitsplatz fernzubleiben, könne ihm sogar die fristlose Kündigung drohen, so NJORD.

Auch Schwierigkeiten im öffentlichen Verkehr sind dabei kein Grund, nicht zu Arbeit zu erscheinen, schreibt die Kanzlei.

Gehalt bei Quarantäne?

Weniger Eindeutig ist allerdings die Antwort auf die Frage, ob Mitarbeiter, für die Quarantäne angeordnet wurde, weiterhin Anspruch auf die Zahlung ihres Gehalts haben. „Wenn der Mitarbeiter krank ist, gelten die üblichen Regelungen für Krankheitsfälle. Wenn eine Behörde die Quarantäne oder Isolation für den Mitarbeiter angeordnet hat, gelten voraussichtlich die gleichen Regelungen wie im Krankheitsfall. Allerdings besteht noch Unsicherheit über dieses Prinzip, wenn ein Arbeitgeber nicht ausdrücklich auf die Anwesenheit des Mitarbeiters verzichtet hat und der Mitarbeiter keine Krankheitssymptome hat, da die von Behörden verhängte Quarantäne in diesem Fall möglicherweise als unbezahlte Abwesenheit gewertet werden kann“ so NJORD. Eine eindeutige Antwort erhofft die Kanzlei zeitnah nach Gesprächen zwischen den Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben zu können.

Weitere Fragen rund um die Auswirkungen des Coronavirus auf den Arbeitsmarkt beantwortet die Kanzlei auf ihrer Website.

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