Medien

Fake-News-Verfasser erklärte dänische Politikerin für tot – 75.000 Kronen Strafe

Fake-News-Verfasser erklärte dänische Politikerin für tot – 75.000 Kronen Strafe

Fake-News-Verfasser erklärte dänische Politikerin für tot – 75.000 Kronen Strafe

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Johanne Schmidt-Nielsen
Johanne Schmidt-Nielsen Foto: Scanpix

Die Abgeordnete Johanne Schmidt-Nielsen hat einen Prozess gegen den Urheber von Falschmeldungen gewonnen, nachdem dieser von Deutschland aus verbreitet hatte, dass die Leiche der Politikerin in Aarhus gefunden worden sei.

Johanne Schmidt-Nielsen bekommt 75.000 Kronen (rund 10.000 Euro) Entschädigung von einem Mann, der aus kommerziellem Interesse die Nachricht ihres angeblichen Todes im Internet verbreitet hatte. Im Januar war auf der inzwischen geschlossenen Internetseite newsa.dk verbreitet worden, dass die Abgeordnete der Einheitsliste unter, so die Meldung, „verdächtigen Umständen“ in Aarhus gefunden worden sei. Es seien „blutbesudelte Stühle“ vom Tatort getragen worden.

„Es ist ein riesiges Problem, dass so viele Falschmeldungen florieren, egal ob mit ihnen Geld verdient werden soll oder ob es falsche politische Propaganda ist“, sagt Schmidt-Nielsen der Nachrichtenagentur Ritzau. „Es ist ein Problem für unsere demokratische Debatte und damit für uns alle gemeinsam“, sagt sie.

Das Stadtgericht Frederiksberg hat am Donnerstag auf 75.000 Kronen Entschädigung entschieden. Das Geld will Schmidt-Nielsen an die Organisation International Media Support spenden, die für die Pressefreiheit und den Kampf gegen falsche Nachrichten steht. Doch noch hat der Verurteilte, der laut Jyllands-Posten von München aus operiert, das Geld nicht überwiesen.

„Es ist äußerst wahrscheinlich, dass er bezahlen wird. Er hat schließlich offensichtlich gutes Geld damit verdient, falsche Nachrichten zu verbreiten“, so die Politikerin zu Ritzau. Wie der jetzt Verurteilte im Januar in Jyllands-Posten sagte, habe er zum damaligen Zeitpunkt zwischen 15.000 und 20.000 Kronen monatlich mit dem Veröffentlichen von Fake News verdient – nebenberuflich. Im Hauptberuf, so der Däne damals, berate er Unternehmen im Bereich soziale Medien. Den Artikel, wegen dem er verurteilt wurde, habe ein von ihm beauftragter Autor geschrieben und er sei schnell wieder gelöscht worden.

Schmidt-Nielsen hofft, mit ihrem Prozess ein Exempel statuiert zu haben. „Ich wollte austesten, ob unsere Gesetzgebung dafür gerüstet ist, auf Fake News zu reagieren. Glücklicherweise habe ich den Fall gewonnen, und das wird hoffentlich andere davor zurückschrecken lassen, falsche Nachrichten auf diese Weise zu verbreiten“, so die ehemalige Fraktionschefin der Einheitsliste.

 

Mehr lesen

Leitartikel

Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
„Wir geben dir, was du brauchst“