EU-Referendum

Seit Mittwoch Briefwahl zum EU-Verteidigungsvorbehalt möglich

Seit Mittwoch Briefwahl zum EU-Verteidigungsvorbehalt möglich

Seit Mittwoch Briefwahl zum Verteidigungsvorbehalt möglich

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Seit Mittwoch können Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl am Referendum zum EU-Verteidigungsvorbehalt teilnehmen. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

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Am 1. Juni können die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum über den EU-Verteidigungsvorbehalt Dänemarks abstimmen. Bereits seit Mittwoch kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, am 1. Juni darüber abzustimmen, ob Dänemark seine Vorbehalte im Verteidigungsbereich in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der EU abschaffen soll.

Bereits seit Mittwoch dieser Woche ist es möglich, seine Stimme per Briefwahl abzugeben und damit auf diese Weise an der Volksabstimmung teilzunehmen. Das teilt das Innenministerium mit.

Nicht auf Wohnsitzkommune beschränkt

Die Briefwahl kann in allen Kommunen erfolgen und ist somit nicht auf die eigene Wohnsitzkommune beschränkt. Dazu geht man in ein Bürgerservicezentrum; in einigen Kommunen wird die Briefwahl auch in Bibliotheken angeboten.

Wer seine Stimme bereits per Briefwahl abgibt, kann am 1. Juni nicht erneut abstimmen. Allerdings ist es möglich, vor dem 1. Juni erneut per Briefwahl abzustimmen, da stets nur die aktuelle Stimmabgabe zählt.

Hält man sich im Ausland auf, kann man seine Briefstimme in einer dänischen Botschaft oder einem dänischen Konsulat in dem betreffenden Land abgeben.

Volksabstimmung entscheidet über Fortbestand des Vorbehaltes

Der EU-Verteidigungsvorbehalt bedeutet, dass Dänemark nicht an den Teilen der EU-Außen- und Sicherheitspolitik teilnimmt, die den Verteidigungsbereich betreffen.

Sofern eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Abschaffung des Verteidigungsvorbehaltes stimmt, kann Dänemark künftig in vollem Umfang an der gemeinsamen EU-Sicherheits- und Verteidigungszusammenarbeit mitwirken.

Stimmt die Mehrheit hingegen mit Nein, bleibt der Vorbehalt bestehen.

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