Covid-19

Testpflicht an Grenze bleibt – Ausnahmen auch

Testpflicht an Grenze bleibt – Ausnahmen auch

Testpflicht an Grenze bleibt – Ausnahmen auch

dodo/Ritzau
Nordschleswig
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An der Grenze bleibt in Sachen Testpflicht bis Ende Januar alles beim Alten. Foto: Karin Riggelsen

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Einreisende, die nicht in Dänemark wohnen, müssen weiterhin einen negativen Corona-Test an der Grenze vorzeigen. Die Bestimmungen wurden bis zum 31. Januar verlängert. Eine Ausnahme gilt weiterhin für Menschen aus Schleswig-Holstein.

Die Pflicht, dass Einreisende vor ihrer Ankunft in Dänemark einen Corona-Test machen müssen, wird bis zum 31. Januar verlängert.

Das schreibt das dänische Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung.

Die Testpflicht gilt seit dem 27. Dezember und sollte eigentlich am 17. Januar auslaufen.

Reisende müssen nun weiterhin einen negativen Test haben, bevor sie in das Land einreisen können. Es kann sich um einen PCR-Test handeln, der maximal 72 Stunden vorher durchgeführt wurde, oder um einen Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

Reisende mit Wohnsitz in Dänemark müssen bis spätestens 24 Stunden nach Einreise einen Corona-Test machen.

Die Bestimmungen gelten auch für geimpfte Personen.

Ausnahmen bleiben bestehen

Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren, Personen, die nachweisen können, dass sie in den vergangenen sechs Monaten infiziert waren und Personen, die sich im Zusammenhang mit Arbeit oder Ausbildung im Ausland aufgehalten haben.

Ebenfalls gilt weiterhin eine Ausnahme für Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld von 3.500 Kronen rechnen.

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