Schnäppchen nur für Inländer?

EU will Online-Shopping fairer machen – Grenzregionen besonders betroffen

EU will Online-Shopping fairer machen – Grenzregionen besonders betroffen

EU will Online-Shopping fairer machen – Grenzregionen besonders betroffen

dpa
Straßburg
Zuletzt aktualisiert um:
Online-Handel
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Die EU will in Kürze dafür sorgen, dass Bürger innerhalb der EU gleichberechtigt Waren und Dienstleistungen über Grenzen hinweg bestellen können. Das heißt, dass die Preise internationaler Online-Shops nicht von Land zu Land unterschiedlich sein dürfen.

Eine neue Kaffeemaschine bestellen im Internet? Es gibt da diesen italienischen Online-Händler mit super Angeboten, heißt es. Doch versucht der Kunde von Deutschland aus, auf die Bestellseite zu gelangen, wird er automatisch weitergeleitet - auf eine deutsche Version der Seite, wo die Wunsch-Kaffeemaschine gar nicht verfügbar ist oder viel teurer.

Hinter solchen ärgerlichen Erfahrungen steckt das sogenannte Geoblocking. Die EU will es aus dem Online-Handel weitgehend verbannen. Eine entscheidende Abstimmung dazu steht an.

Welche Probleme bereitet das Geoblocking den Online-Kunden?

Im Internet ein Auto mieten, Konzerttickets kaufen oder eben eine Kaffeemaschine bestellen? Für Kunden kommt es dabei oft darauf an, von wo aus sie ihre Online-Bestellung abgeben wollen. So kann es sein, dass das Mietauto einen Kunden aus Dänemark weniger kostet als einen bulgarischen. Oder dass der deutsche Kunde die Kaffeemaschine kaufen kann, der maltesische aber nicht. Die Herkunft der Bestellung können Online-Händler anhand der IP-Adresse des Kunden erkennen.

Einer Erhebung der EU-Kommission zufolge nutzt mehr als jeder dritte befragte Online-Händler für Konsumgüter Geoblocking. Oft werden dabei ausländische Kunden automatisch an Webseiten weitergeleitet, wo das Angebot nicht verfügbar oder teurer ist.

Welche Kunden sind besonders betroffen?

Vor allem Kunden in kleineren Ländern wie Malta, Luxemburg oder Slowenien. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherschutzzentrale BEUC trifft das Geoblocking beim Online-Shoppen aber auch Bewohner von Grenzregionen. Sie scheitern oft beim Versuch, online im Nachbarland zu bestellen, zum Beispiel in Baden-Württemberg an der deutsch-französischen Grenze oder in Brandenburg an der Grenze zu Polen.

Warum stellen sich manche Online-Händler bei ausländischen Kunden überhaupt so quer?

Viele scheuen rechtliche Klippen und Zusatzkosten. „Leider haben wir im Handel keine europäische Einigkeit, sondern müssen mit diversen Unterschieden leben“, sagt dazu Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel. Da seien zum Beispiel unterschiedlichen Steuersätze und hohe Versandkosten.

Was soll sich nun ändern?

Die neue Verordnung soll faires Online-Shopping für alle ermöglichen. So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen oder automatisch auf Webseiten mit beispielsweise anderen Preisen weiterzuleiten. Bietet der Online-Händler generell keine Lieferung in das Wunschland an, sollen Käufer zumindest die Möglichkeit bekommen, ihre Ware selbst abzuholen oder den Transport zu organisieren. Für Online-Dienste wie Clouds darf es künftig ebenfalls kein Geoblocking mehr geben. Jetzt muss nur noch das Parlament zustimmen. Das grüne Licht der Mitgliedsländer gilt anschließend als Formsache.

Ausgenommen von der Regelung sind aber urheberrechtlich geschützte Waren, wie E-Books, Musik und Online-Spiele. Damit soll sich die Kommission aber demnächst noch einmal gesondert befassen. Bei bezahlten Filmstreaming-Diensten wie Netflix oder Sky go gelten noch einmal andere EU-Regeln. Sie müssen schon ab März für Abonnenten auch im Ausland frei zugänglich sein.

Und was sagen Verbraucherschützer zu den geplanten Verbesserungen?

Grundsätzlich halten sie die Pläne für einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Gesetz würden die Rechte der Verbraucher im Binnenmarkt „erheblich gestärkt“, sagt Johannes Kleis von der Europäischen Verbraucherzentrale BEUC. Aber Schwachpunkte blieben. „Die Tatsache, dass man in bestimmten Fällen die bestellten Güter nur im Land des Herstellers oder Lieferanten abholen kann, ist natürlich unbefriedigend.“ Darum sei es wichtig, dass die Reform das EU-Paketmarkts vorankommt.

Das größte Ärgernis sei aber, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte außen vor bleiben. „Das macht aus Verbrauchersicht überhaupt keinen Sinn“, sagt Kleis. Gerade Produkte wie CDs oder E-Books würden gerne online gekauft.

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