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Steuerliche Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Steuerliche Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Nordschleswig/Kopenhagen
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Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, vom dänischen Finanzamt die im vorangegangenen Quartal oder Halbjahr gezahlte Umsatzsteuer als zinslosen Kredit ausgezahlt zu bekommen.

Im Zuge der Corona-Krise können kleine und mittlere Unternehmen auf weitere finanzielle Hilfe setzen. 

Wie die Deutsch-Dänische Handelskammer in Kopenhagen mitteilt, haben alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, die einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Kronen haben und die Umsatzsteuer bisher halbjährlich oder quartalsweise ausweisen, die Möglichkeit, die im vorangegangenen Quartal oder Halbjahr gezahlte Umsatzsteuer als zinslosen Kredit ausgezahlt zu bekommen. Dazu muss lediglich ein Antrag beim dänischen Finanzamt gestellt werden.

Der Antrag kann maximal auf den Betrag lauten, der zur letzten Umsatzsteuerfrist am 2. März 2020 angemeldet wurde. Er kann zwischen dem 5. Mai 2020 und dem 15. Juni 2020 digital eingereicht und muss bis spätestens am 1. April 2021 zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen zu den formalen Voraussetzungen finden sich auf der Internetseite der Deutsch-Dänischen Handelskammer.

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